Infos für Vereine bzgl. des Coronavirus (Covid-19). Letztes Update: 1.1.2023

Liebe Vereinsvorstände, Mitglieder und andere ehrenamtlich engagierte Personen – wir haben für euch die aktuellen Punkte, die ihr in Bezug auf euer Vereinsleben und das Coronavirus wissen solltet, zusammengefasst. Dieser Artikel beinhaltet Infos für die Länder Österreich, Deutschland und die Schweiz.

Status Quo Corona und Vereine

Nach langem hin und her der Lockdowns und Öffnungen in den vergangenen 36 Monaten haben wir aufgrund von zurückgehenden Covid-Zahlen wieder "Normale Vereinsaktivitäten". Welche wichtigen Gegebenheiten derzeit herrschen und was das für euch als Verien bedeutet findet ihr in diesem Beitrag.

Disclaimer: Auch wenn wir versuchen diesen Artikel immer top aktuell zu halten, können wir aufgrund der kurzfristigen und regelmäßigen rechtlichen Änderungen nicht garantieren, dass alle Inhalte tatsächlich korrekt sind und/oder vollster Aktualität entsprechen.

Corona-Maßnahmen für Vereine in Österreich aktuell

Derzeit gibt es österreichweit keine direkten Maßnahmen, die Vereine betreffen, Seitens der Bundesregierung. Allgemein gilt seit 1. August 2022, dass eine Covid-Erkrankung den Behörden gemeldet werden muss.

Corona-Maßnahmen für Vereine in Deutschland aktuell

Seit 1. Oktober 2022 gelten in Deutschland neue Covid-Bestimmungen. Weitere Informationen zur zugehörigen Verordnung sind der Webseite der Bundesregierung zu entnehmen.

Corona-Maßnahmen für Vereine in der Schweiz aktuell

Derzeit gelten in der Schweiz keine bundesweiten Covid-Maßnahmen.

Mit Vereinsplaner den eigenen Verein managen

Wichtige Änderungen bei Mitgliederversammlungen in Vereinen während Corona

Da Mitgliederversammlungen und andere Treffen auch während Corona stattfinden, haben wir für euch die wichtigsten Informationen seitens der österreichischen und deutschen Regierung zusammengefasst.

Österreich

Virtuelle Versammlungen in Vereinen in Österreich sind zulässig wenn folgende Rahmenbedingungen erfüllt sind (auch wenn die Bestimmungen dazu so nicht in der eigenen Satzung niedergeschrieben sind):

  • Teilnahmemöglichkeit an der Versammlung muss von jedem Ort aus mittels einer akustischen und optischen Zweiweg-Verbindung in Echtzeit durchgeführt werden können.
  • Jedem Teilnehmer muss es möglich sein, sich zu Wort zu melden und an Abstimmungen teilzunehmen.
  • Maximal die Hälfte aller an der Versammlung beteiligten Mitglieder dürften auch rein akustisch (z.B. übers Telefon) dabei sein.
  • Auswahl welche Kommunikationstechnologie bei der virtuellen Versammlung zum Einsatz kommt, entscheidet jenes Vereinsorgan, welches die Versammlung einberufen hat. Interessen aller beteiligten Teilnehmer sind zu berücksichtigen.
  • In der Einberufung der virtuellen Versammlung ist anzugeben, welche organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Versammlung erforderlich sind.
  • Die Identität der beteiligten Personen ist durch die beteiligten Organe der Versammung zu überprüfen.
  • Die Organe sind für den Einsatz der technischen Kommunikationsmittel nur insofern verantwortlich, sofern diese ihren Möglichkeiten zuzurechnen sind.
Sonderregelung, wenn eine Mitgliederversammlung auch virtuell nicht möglich ist
Falls auch eine virtuelle Durchführung der Mitgliederversammlung nicht möglich ist, kann der Vorstand für Angelegenheiten, die einer Beschlussfassung durch die Mitglieder bedürfen, die Durchführung einer schriftlichen Abstimmung der Mitglieder anordnen, auch wenn dies in der Satzung nicht vorgesehen ist.
Sonderregelung bei schriftlicher Abgabe der Stimmen
Für bei der Mitgliederversammlung durchgeführte Abstimmungen ist den Mitgliedern zusammen mit der Ankündigung der Versammlung ein Stimmzettel zur Verfügung zu stellen, den sie ausgefüllt mit ihrem Namen und dem Abstimmungswunsch spätestens am Tag der Abstimmung zur Post bringen oder im Briefkasten des Vereins abgeben können, um wirksam von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen.
Sonderregelung zur elektronischen Abgabe der Stimmen
Es ist den Vereinsmitgliedern auch möglich ihre Stimmen in elektronischer Form abzugeben, sofern eine eindeutige Identität festgestellt werden kann.
Sonderregelung zum Aufschub der Mitgliederversammlung
Versammlungen an denen mehr wie 50 Mitglieder teilnahmeberechtigt sind, konnten bis zum 31.12.2020 aufgeschoben werden. Über eine Verlängerung für 2021 wird diskutiert

Deutschland

In Deutschland soll ein Gesetz zur Abmilderung der Folgen im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht eingebracht werden. Folgendes ist dabei für Vereine relevanter Inhalt:

Sonderregelung für Erleichterung in Vereinen
Künftig sollen virtuelle Mitgliederversammlungen möglich sein, zu denen sich Vorstand und Mitglieder zusammenschalten können. Mitgliedern soll auch ermöglicht werden, ihre Stimmen schriftlich vor Beginn der Mitgliederversammlung abzugeben.
Sonderregelung für Inhalte die nicht in den Statuten stehen
Erleichterungen bei der Abhaltung von Mitgliederversammlungen und den dazugehörigen Abstimmungen sollen zukünftig auch dann möglich sein, wenn dies nicht bereits in den Statuten des Vereins geregelt wurde.
Sonderregelung für kleine Vereine ohne technisches Know-how
Wortwörtlich heißt es: " Es soll ausreichen, die Stimme in Textform abzugeben, d.h. zum Beispiel auchdurch E-Mail oder Fax. Für die Beschlussfassung sollen nicht mehr die Stimmen aller Vereinsmitglieder erforderlich sein. Für den Beschluss soll dieselbe Mehrheit wie für einen Beschluss, der in der Mitgliederversammlung gefasst wird. Zum Schutz der Mitglieder wird allerdings geregelt, dass der Beschluss nur wirksam zustande kommt, wenn die Hälfte der Vereinsmitglieder die Stimme abgibt.

Tools für Videocalls für Vereine

Nachfolgend sehr gute und für jederman zugängliche kostenlose Tools für Videocalls. Es gibt natürlich auch noch eine Vielzahl an weiteren Videotelefonie Tools am Markt. Doch diese sind die gängigsten:

Google Hangouts
Ein sehr gängiges und für jederman zugängliches Tool für Videocalls ist Google Hangouts. In Kombination mit Google Drive eine schnelle temporäre Lösung, um Dokumente in einem Call gemeinsam zu erstellen und bearbeiten.
Zoom
Zoom ist eine moderne Alternative zu Google Hangouts, da sich die Firma seit Jahren auf Videotelefonie fokussiert hat.
Microsoft Teams
Microsoft ist vorrangig bekannt für seine Firmenlösungen. Doch mit Microsoft Teams gibt es eine Software, die auch im kleinen Umfang kostenlos verwendet werden kann.

Mobile App und Webanwendung

Mit der kostenlosen Mitgliederapp immer und überall up-to-date sein und zusätzlich als Vorstand von der Webanwendung profitieren. Uns ist es wichtig, die Kommunikation und Organisation auf allen Ebenen bequemer und effizienter zu gestalten.

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