Auch 2024 werden in Österreich Sportvereine besonders gefördert, die sich für Gleichstellung, Integration oder Inklusion einsetzen. Lerne in diesem Artikel die 6 Schritte zur erfolgreichen Einreichung. Letztes Update: 04.03.2024
2024 bietet der BMKÖS in Österreich ein Förderprogramm für gemeinnützige Organisationen zur Unterstützung von Projekten, die mindestens eines der folgenden gesellschaftlichen Themen behandeln:
Damit soll eine positive Entwicklung in den genannten Bereichen in Österreich vorangetrieben werden.
Geförderte Projekte müssen auf eines der genannten Ziele – Gleichstellung, Integration oder Inklusion – einzahlen und von gesamtösterreichischer Bedeutung sein. Es reicht also nicht aus, wenn sich ein Projekt ausschließlich auf die Ziele eines Bundeslandes auswirkt.
Hier findet ihr mehr Details zu den unterschiedlichen Zielen, die gefördert werden:
Mit dem Ziel der Gleichstellung ist in diesem Fall gemeint, dass Strukturen errichtet werden, die es Menschen unabhängig von ihrem Geschlecht gleichermaßen ermöglichen, an den sportlichen Aktivitäten der Organisation teilzunehmen.
Im Zuge des geförderten Projektes sollten bestehende Probleme oder mangelhafte Strukturen in der Organisation behandelt werden, sodass praktikable Lösungsmodelle entstehen, die zu einer Verbesserung führen.
Auf welcher Ebene im Verein die Veränderungen durchgeführt werden, ist den handelnden Personen überlassen – sowohl Lösungen für die Funktionärsebene als auch für den Nachwuchs können grundsätzlich gefördert werden.
Geförderte Sportprogramme sollten für die Gleichstellung der Geschlechter sorgen. Dies muss unter anderem durch entsprechende Trainerinnen und Trainer sowie Betreuerinnen und Betreuer unterschiedlichen Geschlechts sichergestellt werden.
Durch Projekte im Bereich der Integration wird sichergestellt, dass Menschen aus sozial benachteiligten Gruppen sowie Menschen mit Migrationshintergrund in die sportlichen Aktivitäten im Verein eingebunden werden können.
Menschen sollten unabhängig von ihrem sozialen Hintergrund und ihrer Herkunft am Vereinsleben teilnehmen können und dazu motiviert werden. Geförderte Projekte sollten so konzipiert sein, dass kulturelle, gesellschaftliche, soziale oder religiöse Hintergründe berücksichtigt werden.
Im Zuge des Projektes wird der Verein zu einer Art Werkzeug für gelungene Integration. Denn die regelmäßige sportliche Aktivität hat Auswirkungen auf die Persönlichkeitsbildung und relevante Soft Skills der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Der reibungslose Ablauf des Projektes sollte durch Trainerinnen und Trainer sowie Betreuerinnen und Betreuer mit entsprechender Erfahrung sichergestellt werden.
Projekte mit dem Ziel der Inklusion sollen dabei helfen, dass alle Menschen ungehindert Zugang zu einer Sportart haben – auch mit körperlicher Beeinträchtigung. Sportprogramme sollten barrierefrei oder zumindest barrierearm gestaltet sein.
Dadurch sollten auch Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung zur Teilnahme am Vereinsleben motiviert werden. Um die Umsetzung zu garantieren, begleiten Betreuerinnen und Betreuer mit entsprechender Ausbildung und Erfahrungen die Durchführung des Projektes bzw. der daraus entstandenen Lösungsmodelle.
Grundsätzlich besteht die Förderung aus einem nicht rückzahlbaren Geldzuschuss, der vom BMKÖS gewährt wird. Dafür steht dem BMKÖS jährlich ein fixes Budget zur Verfügung, bis zu dessen Ausschöpfung Fördermittel gewährleistet werden können.
Gefördert werden Personal- und Sachkosten sowie andere Kosten, die unmittelbar für die Erreichung des Projektzieles erforderlich sind. Kosten für Trainerinnen und Trainer werden nur gefördert, wenn diese einen entsprechenden Ausbildungsnachweis vorlegen.
Die Förderung beläuft sich auf maximal 600.000 € für 3 Jahre Projektlaufzeit – also maximal 200.000 € pro Jahr. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung dieser Fördermittel.
Das hier beschriebene Förderprogramm läuft über das gesamte Jahr 2024. Gefördert werden ausschließlich Projekte, die in diesem Jahr starten und maximal 3 Jahre lang dauern. Der Förderantrag muss von eurem Verein bis spätestens 15.11.2024 gestellt werden.
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Diese Anforderungen muss ein Förderantrag bzw. die gemeinnützige Organisation mindestens erfüllen, um in das Förderprogramm des BMKÖS aufgenommen zu werden:
Wir haben gemeinsam mit einem Rechtsexperten (Anwalt) aus der Praxis einen Downloadbereich mit vielen wichtigen Dokumenten als Muster erstellt. Unter anderem gibt es auf der Seite Musterstatuten zum kostenlosen Download (im unteren Bereich). Neben den Musterstatuten können in unserem Rechtsbereich generell diverse relevante Rechtsvorlagen und Muster erworben werden.
Jeder einzelne Antrag wird vom BMKÖS individuell auf Förderbarkeit und Förderwürdigkeit überprüft. Zunächst wird sichergestellt, dass der Antrag die Mindestanforderungen erfüllt, die hier bereits im vorangegangenen Absatz behandelt wurden. Ist die Erfüllung dieser Anforderungen gegeben und bestehen seitens des BMKÖS noch entsprechende Fördermittel, so werden diese Aspekte des Projektes geprüft:
Sobald ein Prüfungsergebnis vorliegt, wird euer Verein schriftlich durch den BMKÖS in Kenntnis gesetzt und der Fördervertrag kann abgeschlossen werden.
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