Die Verwaltung deines Vereins kann Besonderheiten aufweisen – insbesondere, wenn es um die korrekte Rechnungserstellung geht. In diesem Blogartikel erfährst du alles Wichtige, um die Rechnungserstellung in deinem österreichischen Verein korrekt und effizient zu gestalten.
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Die meisten Vereine in Österreich sind gemeinnützig, was bedeutet, dass sie nicht gewinnorientiert arbeiten. Ein gemeinnütziger Verein verfolgt primär soziale, kulturelle, sportliche oder andere gemeinnützige Ziele und verwendet seine Einkünfte ausschließlich für die Vereinsarbeit. Diese Gemeinnützigkeit kann steuerliche Vorteile bringen, stellt aber auch bestimmte Anforderungen an die Buchhaltung und Rechnungslegung.
Falls dein Verein gemeinnützig ist, darf er keine Gewinne (mit wenigen Ausnahmen für Rücklagen) erwirtschaften. Die Einnahmen müssen stattdessen den Vereinszwecken zugutekommen und auch für diesen herangezogen werden. Trotzdem kann es notwendig sein, Rechnungen zu stellen, beispielsweise für wirtschaftliche Betriebe, Sponsorings oder Teilnahmegebühren bei Veranstaltungen.
Die Gemeinnützigkeit eines Vereins bringt steuerliche Sonderregelungen mit sich, die für die Rechnungsstellung relevant sind. Schauen wir uns gemeinsam die wichtigsten steuerlichen Aspekte an.
Ein gemeinnütziger Verein ist grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit, wenn die Einnahmen aus der gemeinnützigen Tätigkeit stammen und die Einnahmen eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Diese Umsatzgrenze beträgt in Österreich derzeit 35.000 Euro pro Jahr (Kleinunternehmerregelung).
Bleibt dein Verein unter dieser Grenze, entfällt die Verpflichtung zur Umsatzsteuer. Überschreitet dein Verein die Grenze jedoch, musst du auf Einnahmen aus wirtschaftlichen Tätigkeiten, wie etwa den Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen, Umsatzsteuer erheben und abführen.
Zu beachten ist, dass es Tätigkeiten gibt, die ohnehin umsatzsteuerpflichtig sind, auch wenn dein Verein gemeinnützig ist – zum Beispiel Eintrittsgelder bei Veranstaltungen. Prüfe also genau, welche Einnahmen von der Umsatzsteuer befreit sind und welche nicht.
Als gemeinnütziger Verein hast du in der Regel kein Recht auf Vorsteuerabzug. Der Vorsteuerabzug ist nur möglich, wenn du selbst umsatzsteuerpflichtige Tätigkeiten ausführst. Sprich, dass die Vorsteuer mit der Umsatzsteuer gegengerechnet wird.
Das heißt, du kannst die Mehrwertsteuer, die du beim Kauf von Waren oder Dienstleistungen zahlst, nicht von der Steuer abziehen, außer in Bereichen, die tatsächlich umsatzsteuerpflichtig sind. Achte daher bei der Kalkulation deiner Vereinsausgaben darauf, dass die gezahlte Vorsteuer in den Gesamtkosten enthalten bleibt.
Nun aber zum eigentlichen Thema dieses Beitrags. Sofern ihr Rechnungen ausstellt, sind die gesetzlichen Anforderungen an eine Rechnung auch für Vereine verbindlich. Deshalb ist es wichtig, die Anforderungen genau zu kennen.
Eine korrekte Rechnung muss bestimmte Angaben enthalten und es gelten dieselben Grundregeln wie für Unternehmen:
Um Fehler bei der Rechnungserstellung zu vermeiden, gibt es einige hilfreiche Tipps:
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Die Rechnungsstellung in einem österreichischen Verein ist eine Aufgabe, die mit der Einhaltung bestimmter Vorschriften verbunden ist. Als gemeinnütziger Verein hast du steuerliche Vorteile, musst aber auch auf bestimmte Besonderheiten achten, wie die Umsatzsteuergrenze und den fehlenden Vorsteuerabzug.
Eine korrekte Rechnung muss alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben enthalten, um steuerliche Probleme zu vermeiden. Mit einer guten Softwarelösung wie Vereinsplaner kannst du die Finanzverwaltung optimieren und sicherstellen, dass alles korrekt abläuft. Die automatisierte Rechnungserstellung und die einfache Verwaltung von Mitgliedsbeiträgen sind besonders nützlich für Vereinsverantwortliche, die oft ehrenamtlich tätig sind und ihre Zeit effizient nutzen möchten.
Bitte beachtet, dass dieser Beitrag als Erstinformation zum genannten Thema zu sehen ist. Er erhebt weder Anspruch auf Vollständigkeit, noch übernimmt er eine Haftung für Richtigkeit der Informationen. Dieser Beitrag kann in keinster Weise eine professionelle Rechtsberatung ersetzen und jede Person, die sich ernsthaft mit dem Thema E-Rechnungen in einem Verein auseinandersetzt, sollte zu gegebener Zeit einen Rechtsexperten konsolidieren.
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