Ohne dieses Organ geht im Verein nichts. Der Kassier, auch Schatzmeister oder Kassenwart genannt stellt eine Ranghohe und verantwortungsvolle Rolle. Was das bzgl. seiner Aufgaben bedeutet und welche Haftung dieser in Österreich hat, erfährst du in diesem Beitrag.
Der Vereinskassier (und sein Stellvertreter) ist der zentral Verantwortliche für die Vereinsfinanzen während eines Rechnungsjahres. Er übernimmt sozusagen die Verwaltung der finanziellen Einnahmen/Ausgaben und sorgt auch dafür, dass diese in einer geordneten Form ihren Eintrag in den Büchern des Vereins finden.
Der Schatzmeister/Kassenwart, wie er auch umgangssprachlich in einigen Teilen Österreichs genannt wird, muss dabei kein ausgebildeter Steuerberater oder Buchhalter sein, sollte aber unbedingt einen kompetenten Zugang zum genauen Arbeiten und zu Zahlen haben. Aufgrund seiner „öffentlichen“ Position im Verein sollte er obendrein soziale Fähigkeiten und ein lösungsorientiertes Arbeiten mitbringen.
Wenn wir hier im Beitrag die männliche Form wählen, hat das nichts mit der Position selbst zu tun, sondern dient der einfacheren Lesbarkeit – Frauen bringen in der Praxis öfters die erforderlichen Fähigkeiten und Genauigkeit mit, die ein Kassier benötigt.
Der Kassier ist in der Praxis oft ein vertretungsbefugtes Organ bzw. Teil des Leitungsorgans (Vorstand) und die Wahl dieses erfolgt über die Mitgliederversammlung. Was auch bedeutet, dass es unter Umständen zu einer Haftung kommen kann – dazu aber später im Beitrag mehr. Unabhängig der Vereinsgröße und des Vereinstyps sind folgende Tätigkeiten Teil seiner Aufgaben:
Das Amt des Schatzmeisters ist vor allem hinsichtlich des Vertrauens ein extrem wichtiges. Denn es gibt den Mitgliedern die Sicherheit, dass mit ihrem gezahlten Mitgliedsbeitrag verantwortungsbewusst umgegangen wird.
Einmal im Jahr wird den Mitgliedern dies auch gezeigt und diese können auf den Kassenbericht Einblick nehmen. Das bedeutet bei der Mitgliederversammlung hat jedes aktive Mitglied das Recht durch den Vorstand zu erfahren, wofür die Finanzen verwendet werden.
Hier ist es ganz wichtig, dass die Mitglieder sehen, dass der Kassier genau und mit äußerster Behutsamkeit übers Jahr hinweg gearbeitet hat. Gewollte oder ungewollte Fehler sollten hier auf keinem Fall mehr aufkommen. Es hat sich ein Vier-Augen-Prinzip bewährt, bevor man die Zahlen öffentlich zeigt. Das trifft vor allem bei der sinnvoll eingesetzten Rechnungsprüfung in Zusammenarbeit mit dem Kassenprüfer zu.
Wie eingangs bereits erwähnt kontrolliert und überprüft der Kassier sämtliche Eingänge (Einnahmen, Spenden, Sponsorings, Mitgliedsbeiträge, …) und Ausgaben (Jugendförderung, Equipment, Fixkosten, …) regelmäßig. Somit wird ungewollten Fehler vorgebeugt.
Reklamationen, Rückerstattungen von Mitgliedsbeiträgen und Sachspenden sind mit besonderer Sorgfalt zu behandeln, denn hier wird Fehlern oft nicht verziehen, was negativ auf das Image des gesamten Vereins zurückfallen kann.
Wir haben gemeinsam mit einem Rechtsexperten (Anwalt) einen Downloadbereich mit 35 Dokumenten als Word-Muster erstellt. Unter anderem auch Dokumente rund um den Jahresbericht und des Jahresberichts des Kassiers.
In den zuvor eingegangenen beiden Punkten haben wir sehr allgemein über die Verantwortungsgebiete und Rollen des Kassenwarts im Verein gesprochen. In diesem Punkt möchten wir etwas detaillierter auf die einzelnen Tätigkeiten selbst eingehen. Diese können sein:
Die eben aufgezählte Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, zeigt aber doch sehr gut und detailliert, was einem bei der Tätigkeit des Schatzmeisters erwartet.
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Diese Frage geht tatsächlich schon sehr tief in ein „Mitarbeiter-Anforderungsprofil“ hinein. In der Praxis befindet man sich aber trotzdem in einem Verein und hier ist sicher das wichtigste: Gibt es eine Person im Verein, die sowohl freiwillig dieser Tätigkeit nachgehen will als auch dies bereits im „Hauptjob“ tut. Soll heißen, ein ausgebildeter Steuerberater/Buchhalter wäre ein idealer Kandidat für die Rolle des Schatzmeisters im Verein.
Das hat den Grund, dass dieser alleine aufgrund des Interesses schon sehr viele der vorausgesetzten Fähigkeiten mitbringt. Sollte das bei euch nicht der Fall sein, dass ihr einen Steuerberater als Mitglied im Verein habt, auch kein Problem. Gerade bei kleinen, weniger komplexen Vereinen reicht es aus, wenn die Person ein gutes Zahlenverständnis hat und gut mit Geld umgehen kann. Um etwas konkreter zu werden sind folgende Fähigkeiten von Vorteil:
Wie der Name schon sagt, schließt der Jahresabschluss ein Finanzjahr ab (dieses muss nicht unbedingt mit dem Kalenderjahr übereinstimmen). Es geht bei dem Kassenbericht primär darum, das gesamte „Geschäftsjahr“ im Verein mit sämtlichen Einnahmen/Ausgaben abzuschließen und einen Jahresbericht zu bringen.
Daher ist es wichtig am Anfang des Jahres eine Planung durchzuführen, um zu sehen, wie weit man von dieser Planung abweicht. Der Prozess selbst ist so gut wie in keinem Verein einheitlich, es hilft aber, wenn ihr euch folgende Fragen stellt:
Als verein ist man verpflichtet alle abgaberechtlichen bedeutsamen Umstände vollständig und wahrheitsgemäß dem Finanzamt bekannt zu geben. Diese Tätigkeiten sind lt. § 120 und § 121 BAO binnen eines Monats dem Finanzamt anzuzeigen.
Grundsätzlich hat der Kassier beim Finanzamt pünktlich auf dessen Aufforderung die Steuererklärung abzugeben (§ 133 Abs. 1 BAO). Infos zu den einzelnen Dokumenten findet ihr direkt auf der Seite des Bundesministeriums für Finanzen:
Körperschaftssteuererklärung (K2) 2022
Umsatzsteuererklärung (U1) 2022
Fragebogen für Vereine (Verf 15a)
Mehr Informationen dazu findet ihr in unserem Vereinshandbuch 2024, wo sich ein gesamtes Kapitel dem Thema „Vereine und Steuern“ widmet. Dieses Kapitel wurde mit einer Steuerexpertin erarbeitet.
Bei der Haftung des Kassiers kommt es darauf an, ob dieser ein vertretungsbefugtes Organ ist. In vielen Fällen ist dies der Fall, dass der Kassier (und sein Stellvertreter) dem Leitungsorgan angehört.
Der Kassenprüfer legt am Ende des Finanzjahres einen Kassenbericht vor. Dieser selbst führt noch nicht zur Entlastung. Die Entlastung selbst kann nur durch die Mitgliederversammlung bestimmt werden. Davor wird aber der Kassenbericht durch die beiden Rechnungsprüfer geprüft. Wie dieser Vorgang durchgeführt wird findet ihr in folgendem Beitrag.
Grundsätzlich gilt, wenn der Kassier nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt hat und keine groben Fehler passiert sind, sprich keine Fahrlässigkeit oder vorsätzlicher Betrug vorgeherrscht hat, wird der Schatzmeister entlastet. Sollten falsche oder unvollständige Unterlagen vorgelegt worden sein, dann ist natürlich auch noch eine Haftung nach Freispruch durch die Mitgliederversammlung möglich.
Selbige Haftung gilt bei Unstimmigkeiten oder dem vorsätzlichem „Falschhandeln“ bzw. bei einer bewussten Manipulation, weil z.B. ein Naheverhältnis mit dem Vorstand besteht. Auch hat der gewählte Schatzmeister seiner Pflicht nachzugehen und kann nicht einfach behaupten, dass alles in Ordnung sei.
Fehler können immer passieren und sind menschlich. Durch ein koordiniertes Vorgehen des Schatzmeisters und regelmäßiger Selbstkontrolle sollten diese aber auffallen, bevor sie zu einem größeren Übel führen. In diesem Fall haftet der Kassenwart also auch nicht.
Wir denken dieser Beitrag hat sehr gut gezeigt, wie wichtig es ist die richtige Person inklusive ihrer Fähigkeiten als Schatzmeister zu wählen. Auf der durch die Mitgliederversammlung gewählte Person birgt eine große Verantwortung. Wichtig ist, dass ihr der Person auch vertraut und diese nicht kontrolliert und als „Marionette“ seht. Der Kassenwart hat weder dem Vorstand zu „gefallen“ noch kann dieser jegliches Budget freigeben.
Er waltet und kontrolliert die Finanzen und sorgt dafür, dass der Verein in keine finanziellen Nöte gerät. Er hat einiges an Arbeit und daher sollten seine Tätigkeiten auch wertgeschätzt und nicht als selbstverständlich gesehen werden.
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