Hier findest du die wichtigsten Kündigungsfristen für Mitglieder im Verein in Österreich – und die Rahmenbedingungen für euren Verein, wenn ihr vorhabt, ein Vereinsmitglied zu kündigen oder ein Vorstandsmitglied auszuschließen.
Eine Kündigung kann entweder durch das Mitglied oder den Verein durchgeführt werden. Was bei einer Kündigung passiert, solltet ihr unbedingt in der Satzung regeln, um Unklarheiten zu vermeiden.
Unterscheidet dabei am besten zwischen drei Arten der Beendigung einer Mitgliedschaft: Kündigung durch das Mitglied, Ausschluss eines Mitglieds, Kündigung durch den Verein. Für die verschiedenen Fälle solltet ihr entsprechende Kündigungsfristen festlegen.
Das Recht auf Mitgliedschaft in einem Verein wird durch das BGB geregelt – deshalb ist es umso wichtiger, dass ihr klare Regeln für eine Kündigung festlegt und diese befolgt. Haltet ihr euch nicht an die Verfahrensvorschriften, droht eine gerichtliche Überprüfung.
Der Ausschluss kann dann für nichtig erklärt werden. Deshalb solltet ihr unbedingt in der Satzung festhalten, dass es folgende drei Arten gibt, um eine Mitgliedschaft in eurem Verein zu beenden:
Wenn der Verein sich von einem Mitglied trennen will, ohne dass dieses grob gegen die Satzung verstoßen hat, dann ist die Kündigung das Mittel der Wahl. Hier ist sowohl eine Begründung als auch eine entsprechende Frist erforderlich.
Das gekündigte Mitglied muss die Chance haben, die Begründung für die Kündigung einzusehen und die Rechtmäßigkeit zu überprüfen.
Wie die Kündigung von Vereinsseite aus erfolgen darf, sollte ebenfalls in der Satzung festgeschrieben sein. Im Normalfall empfiehlt sich der schriftliche Weg – zum Beispiel per Brief oder E-Mail.
Leider kommt es häufig vor, dass Vereine wichtige Mitglieder verlieren. Um dann für frischen Wind im Vereinshaus zu sorgen, braucht ihr gute Strategien zur Gewinnung neuer Mitglieder. Wir haben im Beitrag Vereinsmitglieder finden eine Vorgehensweise zusammengefasst.
Wer keine Mitlgieder sondern nur Freiwillige (z.B. für ein Fest) sucht, für den kann es auch hilfreich für euch sein, seinen Verein und den gemeinnützigen Zweck auf einer Freiwilligenmesse zu präsentieren. Mehr Informationen dazu findet ihr im Beitrag Freiwilligen Messen Österreich.
Wir haben gemeinsam mit einem Rechtsexperten (Anwalt) aus der Praxis einen Downloadbereich mit vielen wichtigen Dokumenten als Muster erstellt. Unter anderem rund um die Themen der der Mitgliedsentlassung bzw. -ausschluss.
Die Entfernung von der Mitgliederliste erfolgt vor allem dann, wenn das Mitglied den Mitgliedsbeitrag nicht bezahlt, schwerwiegend gegen die Satzung verstößt oder wenn das Mitglied zum Beispiel durch einen Umzug zur Karteileiche geworden ist.
Sie gilt als vereinfachtes Ausschlussverfahren. Wenn der Ausschluss wegen eines groben Vergehens erfolgt, sollte diese Maßnahme vorab intensiv überprüft werden. Sie ist als letzte Möglichkeit zur Klärung eines Sachverhaltes zu sehen.
Wer zum Beispiel ein Vorstandsmitglied ausschließen will, sollte das nicht bloß aufgrund einfacher Meinungsverschiedenheiten tun. Nur dann, wenn die Mitgliedschaft dem Verein wegen eines oder mehrerer grober Verstöße nicht mehr zuzumutbar ist, sollte man ein Vereins- oder Vorstandsmitglied ausschließen.
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Mitglieder haben grundsätzlich das Recht, ihre Mitgliedschaft immer zu kündigen. Im Idealfall erfolgt die Kündigung schriftlich zu einem bestimmten Termin und hält die Kündigungsfrist für Mitglieder ein.
Der Verein hat kein Recht, die Kündigung künstlich zu erschweren. Das heißt, er darf zum Beispiel keine Kündigung in Briefform oder eine spezielle Begründung voraussetzen. Der sogenannte “Grundsatz der Austrittsfreiheit” ist vom Verein stets einzuhalten.
Anders verhält es sich bei der fristlosen Kündigung durch das Vereinsmitglied - will es die Kündigungsfristen für Mitglieder nicht einhalten, hat es eine entsprechende Begründung vorzuweisen.
Das ist zum Beispiel dann gegeben, wenn die Aufrechterhaltung der Mitgliedschaft bis zum Ende der in den Austrittsregelungen des Vereins festgelegten Kündigungsfrist für das Mitglied nicht zumutbar ist. Eine Erhöhung des Mitgliedsbeitrages reicht dagegen als Begründung meist nicht aus.
Das starke “Wir-Gefühl” im Verein kann sich ins Gegenteil umkehren, wenn Vereinsmitglieder kündigen. Oft reagiert der Vorstand oder auch andere Vereinsmitglieder etwas eingeschnappt.
Dabei ist es mit der richtigen Vorgehensweise möglich, die Kündigung eines Mitgliedes zu nutzen, um das Vereinsleben zu verbessern – und damit vielleicht sogar das kündigende Mitglied zurückzugewinnen.
Wenn ein Mitglied kündigt, dann greift auf jeden Fall zum Telefonhörer anstatt zur formellen Kündigungsbestätigung. Wenn es möglich ist, dann sprecht noch einmal mit dem Mitglied und versucht, die wahren Gründe für die Kündigung herauszufinden.
So fühlt sich das Mitglied gehört und im besten Fall auch verstanden. Oft geht die Meinung einzelner Mitglieder unter, was über die Monate und Jahre zu viel Frust und in weiterer Folge zur Auflösung von Mitgliedschaften führt. Im besten Fall überdenkt das Mitglied die Kündigung dann noch einmal, im “schlimmsten” Fall habt ihr wertvolle Informationen über Verbesserungspotenzial in eurem Vereinsleben erhalten.
Und ganz sicher geht ihr so mit einem besseren Gefühl auseinander, weil das ehemalige Mitglied das Gefühl bekommt, dass sich der Verein um sie oder ihn bemüht hat.
Wenn ihr das Potenzial in eurem Verein besser nutzen möchtet, findet ihr in diesem Artikel wertvolle Tipps zum erfolgreichen Führen eines Vereines im Jahr 2024.
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Ihr bekommt damit folgende wertvolle Vorlagen und Checklisten:
Klar zeichnet sich ein Verein viel mehr durch seinen Freizeitcharakter, eine hoffentlich lockere Atmosphäre und ein gutes Miteinander aus als ein straff geführtes Unternehmen. Bei der Kündigung sollte ein Mitglied dennoch auf die richtige Form achten, um Unklarheiten zu vermeiden.
Um Mitgliedsbeiträge für die nächste Saison oder das nächste Jahr zu vermeiden, ist eine zeitgerechte Kündigung laut Satzung erforderlich. Damit besonders in größeren Vereinen alles reibungslos abläuft, sind zudem ein paar Angaben sehr wichtig.
Wer nicht auf die oben angesprochene Mustervorlage des Rechtsexperten zurückgreifen möchte und dennoch etwas Hilfe zum Inhalt braucht, für den haben wir kurz ein paar Punkte aufgezählt, die ein Kündigungsschreiben beinhalten sollte:
Bitte beachtet, dass dieser Beitrag als Erstinformation zum genannten Thema zu sehen ist. Er erhebt weder Anspruch auf Vollständigkeit, noch übernimmt er eine Haftung für Richtigkeit der Informationen. Dieser Beitrag kann in keinster Weise eine professionelle Rechtsberatung ersetzen und jede Person, die sich ernsthaft mit dem Thema der Übungsleiterpauschale in einem Verein auseinandersetzt, sollte zu gegebener Zeit einen Rechtsexperten konsolidieren.
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