Die Mitglieder bilden die Basis jedes Vereins. In diesem Artikel erklären wir euch alles über die Aufnahme (Rechte & Pflichten) neuer Mitglieder – von unterschiedlichen Mitgliedsschaften bis zum Aufnahmeantrag.
Zwar darf ein einzelnes Mitglied nie über dem Verein stehen – ohne seine Mitglieder läuft ein Verein aber ebenso wenig. Man könnte sagen: Für den Verein ist es überlebensnotwendig, laufend neue Mitglieder aufzunehmen und diese zu halten. Wie es funktioniert, neue Mitglieder in den Verein aufzunehmen und welche Rechte & Pflichten ihr beim Aufnehmen von Mitgliedern habt, klären wir in diesem Artikel.
Maßnahmen, wie ihr ganz punktuell an neue Mitglieder kommt, erklären wir euch entweder im Artikel Mitglieder finden oder im Artikel freiwillige Helfer finden.
Wer trifft die Entscheidung, ob ein Aufnahmeantrag genehmigt wird? Das muss ganz klar in der Satzung geregelt werden. Diese muss Auskunft über Zuständigkeiten und das entsprechende Verfahren geben. Üblicherweise entscheidet entweder der Vorstand, die Mitgliederversammlung oder ein dafür beauftragtes Vereinsorgan. Empfehlenswert ist es, dass der Vorstand die abschließende Entscheidung darüber trifft, Mitglieder in den Verein aufzunehmen.
Ein Aufnahmezwang besteht übrigens nicht. Sollte der Vorstand – aus welchem Grund auch immer – Bedenken gegen die Annahme eines Aufnahmeantrags haben, sollte er laut Statuten die Vollmacht haben, diese abzulehnen. Und zwar ohne Begründung. Gegebenenfalls könnte der Mitgliederversammlung eine Art Veto-Recht zugesprochen werden, dadurch könnte aber großer Mehraufwand entstehen.
Um es möglichst einfach zu machen, neue Mitglieder in den Verein aufzunehmen, empfehlen wir unbedingt einen Aufnahmeantrag. Ihr habt dadurch folgende Vorteile:
Verboten sind natürlich Satzungsregelungen und Vereinszwecke, die diskriminierend, neofaschistisch oder rassistisch sind.
Wenn ihr rechtlich auf Nummer sicher gehen wollt, dann empfehlen wir euch unser Rechtsdokumente mit 9 ausgearbeiteten Rechtsvorlagen zu Mitgliederthemen im Verein.
Ihr bekommt damit folgende wertvolle Vorlagen und Checklisten:
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Im Verein haben alle die gleichen Rechte und Pflichten! Richtig? Falsch! Zumindest teilweise. Eigentlich müssen sich alle Mitglieder an den gleichen Rechten und Pflichten orientieren, die in der Satzung festgeschrieben sind. Es kann allerdings zu Ausnahmen kommen, wenn es im Verein unterschiedliche Arten von Mitgliedschaften gibt.
Die Unterscheidung zwischen aktiven und passiven Mitgliedern ist vor allem in Sportvereinen sinnvoll, kann aber zum Beispiel auch bei Musikvereinen getroffen werden. Als aktive oder ordentliche Mitglieder werden jene Mitglieder bezeichnet, welche die Einrichtungen oder das Inventar des Vereins aktiv nutzen. Ein passives Mitglied ist dagegen in anderen Funktionen tätig oder fällt eventuell sogar in die Kategorie der Fördermitglieder oder Ehrenmitglieder.
Fördermitglieder verwenden das Inventar und die Anlagen nicht. Sie fördern den Verein vor allem durch finanzielle Mittel – beispielsweise zahlen sie eventuell den Mitgliedsbeitrag. Da ein Fördermitglied oft kein Stimmrecht bei Mitgliederversammlung bekommt und diese “Position” deshalb eigentlich gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz im Vereinsrecht verstößt, ist es umso wichtiger, die Rechte von Fördermitgliedschaften genau in der Satzung zu definieren.
Bei Ehrenmitgliedschaften handelt es sich meist um verdiente Vorstandsmitglieder, die im Rahmen ihrer Ehrung von der Bezahlung des Mitgliedsbeitrages entbunden werden.
In manchen Fällen lohnt es sich, sogenannte Familienmitgliedschaften mit besonderen Konditionen in die Satzung mit aufzunehmen. Das erhöht die Bindung bzw. können so gleich mehrere neue Mitglieder gewonnen werden.
Jugendliche Mitglieder – zum Beispiel die Jugendspieler eines Fußballvereins – bezahlen in der Regel einen geringeren Mitgliedsbeitrag.
Wollt ihr im Verein neue Mitglieder aufnehmen und diese möglichst auch behalten, lohnt es sich, einen sogenannten Onboarding-Prozess vom Schnuppertag bis zu den ersten gemeinsamen Veranstaltungen zu erstellen. Natürlich muss dieser nicht so detailliert ausgearbeitet sein wie in einem Unternehmen.
Und dennoch hilft ein klarer Prozess neuen Mitgliedern extrem in den ersten Tagen, die oft etwas einschüchternd wirken können. Das Mitglied trifft auf neue Menschen, lernt neue Abläufe kennen, eventuell lernt es sogar ein neues Instrument oder eine Sportart. Da kann es hilfreich sein, eine Art Mentor zu haben oder einen klaren Fahrplan.
Allgemein macht es auch sicher einen guten Eindruck auf neue Mitglieder, wenn der Verein außergewöhnlich gut organisiert ist. Um das zu erreichen, könnt ihr euch gerne mal unseren Beitrag zum Thema Mitgliederverwaltung leicht gemacht durchlesen. Dort ziegen wir euch, wie euch der Vereinsplaner im täglichen Leben unterstützen kann.
In Österreich gibt es klare Rechte & Pflichten beim Aufnehmen von Mitgliedern in den Verein. Damit ihr von der Aufnahme bis zur Kündigung eines Mitglieds rechtlich abgesichert sind, haben wir ein besonderes Paket zusammengestellt: 7 ausgearbeitete Rechtsvorlagen zu Mitgliederagenden im Verein.
Ein Teil dieses Pakets ist ein Aufnahmeantrag bzw. ein Beitrittsformular. Damit ihr euch vom Gesamtpaket überzeugen könnt, stellen wir euch dieses kostenlos zur Verfügung. Ihr habt damit folgende Vorteile:
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