Anleitung zur Mitgliederversammlung & Vorstandswahl im Verein in Österreich

Das wichtigste Kontroll- & Mitbestimmungsorgan im Verein: Die Mitgliederversammlung (kurz MV). Wie beruft ihr diese korrekt ein und wie hat eine Vorstandswahl eigentlich zu erfolgen? Hier findet ihr Antworten auf DIE Fragen zum Thema.

1. Allgemeines zur MV und Vorstandswahl

Wann und wie oft die Mitgliederversammlung zu erfolgen hat, ist in den Statuten definiert. In Österreich mindestens jedoch alle 5 Jahre und in der Regel rund um den Zeitpunkt des Jahreswechsels.

Es könnte aber aufgrund eines Anliegens einer bestimmten Anzahl an Mitgliedern auch sein, dass eine außerordentliche MV eingesetzt werden muss. Dazu muss in der Regel ein schriftlicher Antrag mit einer Begründung und unterstützt von mehreren Mitgliedern beim Vorstand mit Bitte um eine MV eingereicht werden. Auch diese Vorgehensweise ist oft in den Statuten definiert.

Den Vorsitz einer MV führt zumeist der höchste Vorstand (Obmann/Obfrau), oder in dessen Verhinderung sein Stellvertreter. Sollte auch dieser verhindert werden so kann z.B. das älteste Vorstandsmitglied die MV führen.

Gruppe stimmt bei der Mitgliederversammlung ab
Abstimmungen gehören zu jedem Verein dazu und die Ergebnisse auch in jedes Protokoll

2. Aufgaben der Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist ein ernstes und wichtiges Organ. Nicht nur zur Entscheidungsfindung, sondern ebenso zur Kontrolle und Entlastung der rechtlichen Geschäftsführer eines Vereins. Nachfolgende Auflistung kann eine Übersicht geben, wofür die MV eingesetzt werden kann:

  • Entgegennahme und Genehmigung des Rechenschaftsberichtes und des Rechnungsabschlusses
  • Beschlussfassung über den Voranschlag
  • Bestätigung bzw. Bestellung und Enthebung der Mitglieder des Vorstandes und des Rechnungsprüfers
  • Festsetzung der Höhe der Beitrittsgebühr & der Mitgliedsbeiträge für (außer)ordentliche Mitglieder
  • Verleihung und Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft
  • Entscheidungen über Berufungen gegen Ausschlüsse von der Mitgliedschaft
  • Beschlussfassung über Statutenänderungen und die freiwillige Auflösung des Vereins
  • Beratung und Beschlussfassung über sonstige auf der Tagesordnung stehende Fragen

Mustervorlagen für die MV + Vorstandswahl

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3. Vorbereitung und Einladung

Grundsätzlich wird auch hier wieder in den Statuten geregelt wie die Einladung zu erfolgen hat, damit alle Mitglieder erreicht werden können. Es kann auch eine Mischung aus verschiedenen Maßnahmen erfolgen. Wichtig ist, dass kein Mitglied aufgrund seiner Möglichkeiten von der Einladung ausgeschlossen wird. Das kann folgendermaßen lauten:

Sowohl zu den ordentlichen wie auch zu den außerordentlichen Mitgliederversammlungen sind alle Mitglieder mindestens zwei Wochen vor dem Termin schriftlich, per E-Mail, per Post, per Vereinsplaner oder per Telefax einzuladen. Die Anberaumung der Mitgliederversammlung hat unter Angabe der Tagesordnung zu erfolgen. Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand. Anträge zur Mitgliederversammlung sind mindestens sieben Tage vor dem Termin der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich, per E-Mail oder per Telefax einzureichen.

In der Einladung sollte also beachtet werden:

  • Grund der Einberufung
  • Form, Frist & Inhalt der Einladung
  • Festlegung von Ort & Zeit der Versammlung

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4. Agenda und Protokoll

Die Agenda einer MV richtet sich natürlich stark nach den Anliegen der Mitglieder und/oder des Vereins. In der Praxis hat sich aber bewährt, dass wenn schon eine MV stattfindet und alle Personen zusammenkommen, auch gleich mehrere Punkte an diesem Tag angesprochen und gelöst werden. Bitte beachtet, aber dass die MV nicht unnötig lange ausgeführt wird. Alles über zwei Stunden ist für alle Beteiligten anstrengend. Eine Vorlage für die Agenda findet ihr ebenso im genannten Rechtspaket für Mitgliederversammlungen.

Zum Thema der Protokollierung haben wir bereits einen umfangreichen Beitrag geschrieben, der auch eine kostenlose Protokollvorlage beinhaltet. Schau dir diesen gerne unter Protokoll für MVs an.

5. Ablauf von Wahlen in Vereinen

Die Wahl könnt ihr als Vereins so gestalten, wie es in den eigenen Statuten niedergeschrieben ist. Das kann von schriftlichen anonymen Wahlen mit zweidrittel Mehrheit bis hin zu Wahlen mit Handzeichen und einfacher Mehrheit gehen. Eine Änderung des Wahlprozesses muss aber wieder über die Änderung der Statuten und der damit verbundenen Wahl erfolgen.

Oft lauten Formulierungen in den Statuten folgendermaßen:

Bei der Mitgliederversammlung sind alle Mitglieder teilnahmeberechtigt. Stimmberechtigt sind nur die ordentlichen und die Ehrenmitglieder, nicht jedoch die außerordentlichen Mitglieder. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Juristische Personen werden bei der Mitgliederversammlung durch einen Bevollmächtigten vertreten. Die Übertragung des Stimmrechtes auf ein anderes Mitglied im Wege einer schriftlichen Bevollmächtigung ist zulässig. Jedem Vereinsmitglied können maximal zwei Stimmen übertragen werden.

Die Mitgliederversammlung ist bei Anwesenheit der Hälfte aller stimmberechtigten Mitglieder (bzw. ihrer Vertreter) beschlussfähig. Ist die Mitgliederversammlung zur festgesetzten Stunde nicht beschlussfähig, so findet die Mitgliederversammlung dreißig Minuten später mit derselben Tagesordnung statt, die ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienenen beschlussfähig ist.

Die Wahlen und die Beschlussfassungen in der Mitgliederversammlung erfolgen in der Regel mit einfacher Stimmenmehrheit. Beschlüsse, mit denen das Statut des Vereins geändert oder der Verein aufgelöst werden soll, bedürfen jedoch einer qualifizierten Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen.

Die Wahl der Vereinsfunktionäre hat dreigeteilt zu erfolgen. Der Obmann, die Rechnungsprüfer sowie die übrigen Vorstandsmitglieder sind jeweils separat zu ermitteln. Dies erfolgt durch eine geheime Wahl mit entsprechenden Stimmzetteln.

Einzelpersonen haben außerdem die Möglichkeit über eine Vollmacht ihre Stimme im Falle eigener Abwesenheit an ein weiteres Mitglied zu übertragen. Eine solche Stimmrechtübertragung befindet sich ebenfalls in den Mustervorlagen.

6. Zusammenfassung und FAQs

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass Mitgliederversammlungen keine große organisatorische Hürde sind. Es sind einige grundlegende Regeln zu beachten und die Terminfindung kann sicher ein zeitintensiveres Thema sein, aber auch das solltet ihr im Vorstand rasch gelöst haben. Bitte seid während der gesamten MV hinweg geduldig mit den Fragen und erklärt die Schritte zur Wahl genau – denn nichts ist schlimmer als eine „kippende“ Stimmung bei Wahlen oder der Entlastung des Vorstandes.

Ihr hättet auch die Möglichkeit, dass ihr für solche organisatorischen Aufgaben den Vereinsplaner einführt. Gerade was die Terminfindung inklusive der Teilnahme, Dokumentenverwaltung und eine Abstimmung über die Umfragefunktion betrifft, deckt der Vereinsplaner sehr schön ab. Genau wegen solchen Anforderungen haben wir die Software entwickelt. Wir freuen uns, wenn diese euch ebenso, wie den über 6.500 Vereinen, wo unser Tool bereits im Einsatz ist, hilft – mehr zum Vereinsplaner erfahren.

Wie oft muss ein Verein eine Mitgliederversammlung durchführen?
In Österreich maximal alle 5 Jahre. Die Praxis zeigt aber, dass diese meist einmal im Jahr stattfindet.
Wo wird der Ablauf der Mitgliederversammlung definiert?
Die rechtlichen Grundlagen zur Mitgliederversammlung bieten die Statuten bzw. dadurch das Vereinsgesetz bzw. noch weiter zurück verfolgt das Versammlungsgesetz.
Was muss bei der Einladung zu einer Mitgliederversammlung beachtet werden?
Wichtig ist, dass durch die Einladung kein Mitglied ausgeschlossen wird. Daher werden nach wie vor Mitglieder oft direkt am postalischen Weg eingeladen, auch wenn dies etwas altmodisch erscheint. Alternativ dazu wäre aber auch eine Einladung per E-Mail oder mittels der Vereinsplaner-App möglich.
Ab wann ist der Verein beschlussfähig?
Meist wird das so definiert, dass mindestens 50% der stimmberechtigten Mitglieder an der Mitgliederversammlung teilnehmen müssen. Sollte das nicht erreicht werden können, so ist die Abstimmung zu vertagen.

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