Das wichtigste Kontroll- & Mitbestimmungsorgan im Verein: Die Mitgliederversammlung (kurz MV). Wie beruft ihr diese korrekt ein und wie hat eine Vorstandswahl eigentlich zu erfolgen? Hier findet ihr Antworten auf DIE Fragen zum Thema.
Wann und wie oft die Mitgliederversammlung zu erfolgen hat, ist in den Statuten definiert. In Österreich mindestens jedoch alle 5 Jahre und in der Regel rund um den Zeitpunkt des Jahreswechsels.
Es könnte aber aufgrund eines Anliegens einer bestimmten Anzahl an Mitgliedern auch sein, dass eine außerordentliche MV eingesetzt werden muss. Dazu muss in der Regel ein schriftlicher Antrag mit einer Begründung und unterstützt von mehreren Mitgliedern beim Vorstand mit Bitte um eine MV eingereicht werden. Auch diese Vorgehensweise ist oft in den Statuten definiert.
Den Vorsitz einer MV führt zumeist der höchste Vorstand (Obmann/Obfrau), oder in dessen Verhinderung sein Stellvertreter. Sollte auch dieser verhindert werden so kann z.B. das älteste Vorstandsmitglied die MV führen.
Die Mitgliederversammlung ist ein ernstes und wichtiges Organ. Nicht nur zur Entscheidungsfindung, sondern ebenso zur Kontrolle und Entlastung der rechtlichen Geschäftsführer eines Vereins. Nachfolgende Auflistung kann eine Übersicht geben, wofür die MV eingesetzt werden kann:
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Grundsätzlich wird auch hier wieder in den Statuten geregelt wie die Einladung zu erfolgen hat, damit alle Mitglieder erreicht werden können. Es kann auch eine Mischung aus verschiedenen Maßnahmen erfolgen. Wichtig ist, dass kein Mitglied aufgrund seiner Möglichkeiten von der Einladung ausgeschlossen wird. Das kann folgendermaßen lauten:
Sowohl zu den ordentlichen wie auch zu den außerordentlichen Mitgliederversammlungen sind alle Mitglieder mindestens zwei Wochen vor dem Termin schriftlich, per E-Mail, per Post, per Vereinsplaner oder per Telefax einzuladen. Die Anberaumung der Mitgliederversammlung hat unter Angabe der Tagesordnung zu erfolgen. Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand. Anträge zur Mitgliederversammlung sind mindestens sieben Tage vor dem Termin der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich, per E-Mail oder per Telefax einzureichen.
In der Einladung sollte also beachtet werden:
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Die Agenda einer MV richtet sich natürlich stark nach den Anliegen der Mitglieder und/oder des Vereins. In der Praxis hat sich aber bewährt, dass wenn schon eine MV stattfindet und alle Personen zusammenkommen, auch gleich mehrere Punkte an diesem Tag angesprochen und gelöst werden. Bitte beachtet, aber dass die MV nicht unnötig lange ausgeführt wird. Alles über zwei Stunden ist für alle Beteiligten anstrengend. Eine Vorlage für die Agenda findet ihr ebenso im genannten Rechtspaket für Mitgliederversammlungen.
Zum Thema der Protokollierung haben wir bereits einen umfangreichen Beitrag geschrieben, der auch eine kostenlose Protokollvorlage beinhaltet. Schau dir diesen gerne unter Protokoll für MVs an.
Die Wahl könnt ihr als Vereins so gestalten, wie es in den eigenen Statuten niedergeschrieben ist. Das kann von schriftlichen anonymen Wahlen mit zweidrittel Mehrheit bis hin zu Wahlen mit Handzeichen und einfacher Mehrheit gehen. Eine Änderung des Wahlprozesses muss aber wieder über die Änderung der Statuten und der damit verbundenen Wahl erfolgen.
Oft lauten Formulierungen in den Statuten folgendermaßen:
Bei der Mitgliederversammlung sind alle Mitglieder teilnahmeberechtigt. Stimmberechtigt sind nur die ordentlichen und die Ehrenmitglieder, nicht jedoch die außerordentlichen Mitglieder. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Juristische Personen werden bei der Mitgliederversammlung durch einen Bevollmächtigten vertreten. Die Übertragung des Stimmrechtes auf ein anderes Mitglied im Wege einer schriftlichen Bevollmächtigung ist zulässig. Jedem Vereinsmitglied können maximal zwei Stimmen übertragen werden.
Die Mitgliederversammlung ist bei Anwesenheit der Hälfte aller stimmberechtigten Mitglieder (bzw. ihrer Vertreter) beschlussfähig. Ist die Mitgliederversammlung zur festgesetzten Stunde nicht beschlussfähig, so findet die Mitgliederversammlung dreißig Minuten später mit derselben Tagesordnung statt, die ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienenen beschlussfähig ist.
Die Wahlen und die Beschlussfassungen in der Mitgliederversammlung erfolgen in der Regel mit einfacher Stimmenmehrheit. Beschlüsse, mit denen das Statut des Vereins geändert oder der Verein aufgelöst werden soll, bedürfen jedoch einer qualifizierten Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen.
Die Wahl der Vereinsfunktionäre hat dreigeteilt zu erfolgen. Der Obmann, die Rechnungsprüfer sowie die übrigen Vorstandsmitglieder sind jeweils separat zu ermitteln. Dies erfolgt durch eine geheime Wahl mit entsprechenden Stimmzetteln.
Einzelpersonen haben außerdem die Möglichkeit über eine Vollmacht ihre Stimme im Falle eigener Abwesenheit an ein weiteres Mitglied zu übertragen. Eine solche Stimmrechtübertragung befindet sich ebenfalls in den Mustervorlagen.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass Mitgliederversammlungen keine große organisatorische Hürde sind. Es sind einige grundlegende Regeln zu beachten und die Terminfindung kann sicher ein zeitintensiveres Thema sein, aber auch das solltet ihr im Vorstand rasch gelöst haben. Bitte seid während der gesamten MV hinweg geduldig mit den Fragen und erklärt die Schritte zur Wahl genau – denn nichts ist schlimmer als eine „kippende“ Stimmung bei Wahlen oder der Entlastung des Vorstandes.
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