Entlastung oder Haftung im Verein?

Wer haftet in Österreich bei entstandenen (finanziellen) Schäden im Verein? Wann kommt diese Haftung zu tragen? Und noch viel wichtiger: Wie verhalten wir uns als Verein, dass es zu keiner Haftung, sondern einer Entlastung kommt? Allen diesen Fragen gehen wir in folgendem Beitrag auf den Grund.

Das Leitungsorgan im Verein kurz erläutert

Im direkten Zusammenhang mit den beiden Bereichen der „Haftung und Entlastung“ steht im überwiegenden Sinne das Leitungsorgan. Dieses wird umgangssprachlich auch als Vorstand bezeichnet und muss in Österreich aus mindestens zwei Personen bestehen. Dieses Organ übernimmt auch die „Vereinsgeschäfte“ und ist zumeist vertretungsbefugt nach außen. Seine Rechte und Pflichten werden in den Statuten definiert.

Der Vorstand wird außerdem auf Basis der Statuten durch die Mitgliederversammlung gewählt. Das bedeutet, dass die Mitglieder des Vereins durch die Wahl ihr Vertrauen dem Vorstand gegenüber aussprechen und somit das „Go“ geben, dass dieser den Verein im Sinne der Statuten leitet.

Weiters sind in Österreich mindestens zwei RechnungsprüferInnen zu bestellen. Auch diese spielen hinsichtlich der Vereinsfinanzen und damit bzgl. der Haftung und Entlastung eine wesentliche Rolle. Denn diese überprüfen die ordnungsgemäße Rechnungslegung und Verwendung der Mittel. Genaueres dazu findet ihr in unserem Beitrag zur Rechnungsprüfung.

Wer außerdem mehr über die Organe eines Vereins in Österreich erfahren möchte, für den haben wir einen Beitrag zum Thema „Die Vereinsorgane in Österreich“ verfasst.

Mustervorlage für die Entlastung des Vorstandes

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Haftung im Verein

Haftung ganz allgemein bedeutet, dass jemand für eine bewusste oder unbewusste Aktion zur Rechenschaft gezogen werden kann. Konkret auf den Verein übertragen, dass bei fahrlässigem und/oder für Dritte schädlichen Verhalten eine Person haftet.

In Österreich haftet grundsätzlich der Verein mit seinem Vermögen für seine Verbindlichkeiten. Jedoch können, wie bereits erwähnt im Falle von Fahrlässigkeit oder missachten von gesetzlichen Vorschriften sämtliche Personen im Verein, unabhängig ob Leitungsorgan oder nicht, zur Haftung gezogen werden. Im „Worst Case“ auch mit dem privaten Vermögen.

Das heißt, werden allgemein gültiges Recht oder die Vereinsstatuten bewusst verletzt, haftet die jeweilige Person selbst. Davon ist auch der Rechnungsprüfer bei z.B. Falschaussage nicht bewahrt. Zur Veranschaulichung werden hier vom Bundesministerium für Inneres folgender Beispiele sinngemäß genannt:

  • Vereinsvermögen zweckfremd bzw. zweckwidrig verwenden
  • Finanzielle Sicherstellung des Vereins und seines Handelns nicht beachten
  • Rechtliche und finanzielle Pflichten gegenüber dem Finanzamt ignorieren
  • Ein Insolvenzverfahren ignorieren oder bewusst verschleppen
  • Schädigung gegenüber eigenen Mitgliedern oder Dritten durch eigenes Verhalten
Übergabe der Vereinsdokumente für die Mitgliederversammlung
Transparenter Umgang prüfungsrelevanter Dokumente für die Mitgliederversammlung

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Wie kann das Haftungsrisiko minimiert werden?

Dies ist wahrscheinlich die zentralste Frage, bevor man als Person in die Verantwortung als Vereinsvorstand/haftungsfähiger Funktionär geht. Das präventive, strukturierte und vor allem dokumentierte Vorgehen, ist die Maßnahme Nummer 1, wenn es darum geht, sich als Vorstand aus der Haftung zu nehmen. Als Vorstand hat man eine Sorgfaltspflicht und diese kann nachfolgende Punkte beinhalten:

Ordnungsgemäßer Kassenabschluss und Prüfung
Der Kassenabschluss ist ein formaler Beleg für einen Finanzzeitraum, auf Basis dessen ein Vorstand durch die Mitgliederversammlung entlastet werden kann. Sprich er behandelt die Einnahmen und Ausgaben im Verein und zeigt einen Status über das finanzielle Wohlbefinden. Wer sich für die Aufgaben, Verantwortungen und die Rolle des Kassiers interessiert, der wird in diesem Beitrag fündig – Kassier sein in Österreich.
Volle Informationsübermittlung bei Mitgliederversammlungen
Es ist jedem Verein zu empfehlen einmal im Jahr eine Mitgliederversammlung zu machen, wo der Vorstand auch eine Entlastung erhält. Nicht nur, dass der Verein dadurch laufend eine Art Kontrolle ausüben kann, es bringt auch Vertrauen. Beim Thema Vertrauen gehört auch dazu, dass alle Informationen transparent an die Mitglieder weitergegeben werden. Informationen, die den Mitgliedern nicht bekannt waren, für die kann auch keine Entlastung ausgesprochen werden.
Zweckmäßige Verwendung der Mittel
Auch hier kommt es zum Teil auf die Formulierung der Satzung bzw. auf rechtliche Gegebenheiten an. Geld oder Equipment zu veruntreuen bzw. anderwärtig einzusetzen als vorgesehen, kann ein böses Nachspiel haben.

Rechtsvorlagen vom Experten für Vereine

Wir haben gemeinsam mit einem Vereinsrechtsexperten aus der Praxis einen Mustervorlagen-Bereich als Download erstellt. Dort findet ihr einfach aufbereitete Musterdokumente zu günstigem Geld. Neben einem Paket für den Vorstand mit 7 Mustervorlagen gibt es auch ein Mitgliederpaket für rechtliche Agenden von Mitgliedern.

Wie läuft die Entlastung des Vorstands ab?

Die Entlastung des Vorstandes ist ein formaler Akt des Organs der Mitgliederversammlung. Dabei legt der Vorstand sämtliche Dokumente, Prozesse und auch Finanzen einer Periode (oft Finanzjahr oder Kalenderjahr) vor und die Mitglieder entscheiden auf Basis der Rechnungsprüfung und dem eigenen Wissen, ob der Vorstand formal entlastet werden kann.

Die Entlastung ist ein extremer Vertrauensbeweis an den Vorstand, da die Mitgliederversammlung natürlich nicht im Detail alle Handlungen wissen kann und doch den Vorstand von der Haftung freispricht. Schadensansprüche der Mitglieder gegenüber dem Vorstand werden so für die wissenden Inhalte ungeltend gemacht.

Die Entlastung kann per öffentlicher Wahl als Mehrheitsbeschluss erfolgen. Sollte dies nur über Handzeichen passieren, muss unbedingt das Ergebnis schriftlich im Protokoll niedergeschrieben werden. Erfolgt eine Abstimmung per Stimmzettel, so ist auch hier das Ergebnis öffentlich auszuzählen und zu verlautbaren inkl. einer Verschriftlichung im Protokoll.

Abschließender Hinweis

Bitte beachtet, dass dieser Beitrag als Erstinformation zum genannten Thema zu sehen ist. Er erhebt weder Anspruch auf Vollständigkeit, noch übernimmt er eine Haftung für Richtigkeit der Informationen. Dieser Beitrag kann in keinster Weise eine professionelle Rechtsberatung ersetzen und jede Person, die sich ernsthaft mit dem Thema der Entlastung des Vorstandes in einem Verein auseinandersetzt, sollte zu gegebener Zeit einen Rechtsexperten konsolidieren.

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