Du stehst ganz am Anfang deiner Vereinsgründung? Die Schweiz ist bekannt dafür, dass die Gründung eines Vereins sehr schnell geht. Wir zeigen dir mindestens genau so schnell, wie du in 9 Schritten zum Erfolg kommst.
Ein Verein ist immer dann die richtige Rechtsform, wenn mehrere Personen gemeinsam einen ideellen, nichtwirtschaftlichen Zweck verfolgen. Ein Verein darf vordergründig keine unternehmerischen Absichten verfolgen – also, Gewinn zu erwirtschaften oder ein größeres Vermögen für unterschiedlichste Zwecke zur Verfügung zu stellen. In diesem Fall muss ein Unternehmen gegründet und eine entsprechende Rechtsform gewählt werden.
Ein Verein darf lediglich ein „nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe” betreiben – also zum Beispiel ein Vereinslokal oder einen kleinen Fanshop. Dabei muss aber klar ersichtlich sein, dass diese geschäftliche Tätigkeit dem ideellen Zweck untergeordnet ist. In so einem Fall muss sich ein Verein ins Handelsregister eintragen lassen.
Damit möglichst viele Menschen sich an Vereinsgründungen beteiligen können, wird diese in der Schweiz besonders einfach gemacht. Für die Gründung werden lediglich zwei Personen benötigt. Für die Gründung werden Statuten benötigt, die bei einer Gründungsversammlung den Gründungsmitgliedern vorgelegt werden. Werden die Statuten von den Mitgliedern angenommen, ist der Verein gegründet.
In der Schweiz gibt es zwei populäre Rechtsformen für die Verfolgung von ideellen Zwecken wie Gemeinschaft, Soziales, sportliche Betätigung oder kulturelle Anliegen: Vereine und gemeinnützige Stiftungen. Worin unterscheiden sich die beiden Rechtsformen bzw. wann sollte man welche Art der Rechtsform wählen?
Ein Verein ist eine Vereinigung von Personen, die einen ideellen Zweck verfolgt. Es ist nicht notwendig, dass der Verein bei der Gründung über ein Vereinsvermögen verfügt – erforderlich sind nur Vereinsstatuten, die den Zweck und die rechtliche Organisation regeln. Ein Verein in der Schweiz grundsätzlich normal besteuert – außer, er erfüllt einen gemeinnützigen Vereinszweck oder sein Vereinskapital überschreitet ein kantonal festgelegtes Limit nicht. Dieses kann in jedem Kanton unterschiedlich sein und kann beim kantonalen Steueramt nachgefragt werden.
Eine Stiftung ist offiziell keine Gesellschaft – sie besteht aus Vermögen, das der Stifter (der Gründer) einem bestimmten Zweck widmet. Basis dafür ist eine Stiftungsurkunde, die üblicherweise einem Notar vorgelegt wird, der diese öffentlich bekundet. Mindestkapital für die Gründung einer Stiftung sind 50.000 Schweizer Franken. Per Antrag kann die gemeinnützige Stiftung steuerbefreit werden.
Aufgrund der eher lockeren Regelungen zur Gründung eines Vereins, ist diese schnell und günstig durchführbar. Die Errichtung einer Stiftung nimmt viel mehr Ressourcen in Anspruch – erforderlich sind eine öffentliche Beurkundung und ein hohes Startkapital. Die Statuten des Vereins sind zudem flexibler – so kann zum Beispiel der Vereinszweck auf Wunsch durch eine Statutenänderung verändert werden. Die Entscheidung darüber fällt durch die Mitglieder.
Der Stiftungszweck lässt sich dagegen nur durch einen Antrag bei der Aufsichtsbehörde verändern. Für den Stiftungsgründer bringt das natürlich auch ein höheres Maß an Sicherheit mit sich, denn das investierte Vermögen kann nicht ohne Weiteres für einen anderen Zweck verwendet werden. Die gemeinnützige Stiftung hat vor allem aber den Vorteil, dass sie steuerbefreit ist, was bei Vereinen nicht immer zutrifft. Was das Mitbestimmungsrecht bei der Auflösung betrifft, so können Vereinsmitglieder die Auflösung selbst bestimmen, was bei der Stiftung nicht möglich ist.
Wie du vielleicht schon siehst – die Entscheidung zwischen gemeinnütziger Stiftung und Verein ist keine zwischen der „besseren” oder „schlechteren” Rechtsform. Viel eher betrifft sie die Handlungen, die man vollziehen möchte. Will man Geld in einen bestimmten, möglichst unveränderlichen Zweck fließen lassen, so sollte man sich für die gemeinnützige Stiftung entscheiden. Strebt man eher eine Personenvereinigung an, die einen Zweck erfüllt, in der die Verwendung von Kapital nicht vordergründig ist, so ist zur Rechtsform Verein zu raten.
Die Vereinsstatuten sind die Grundordnung, an die sich sowohl die Mitglieder als auch der Vorstand halten müssen. Mit dem Eintritt in den Verein stimmen sie diesen zu. Wir erklären dir hier, was du in den Vereinsstatuten unbedingt festlegen musst/solltest:
Ein Verein wird in der Schweiz bei der Gründungsversammlung gegründet. Es fallen deshalb weder Kosten an noch müssen Fristen eingehalten werden. Erforderlich ist lediglich die Einigung auf eine Vereinssatzung. Erforderlich ist dagegen:
Mit einer erfolgreichen Gründung habt ihr bereits den ersten Schritt ins Vereinswesen gemacht. Wir haben für euch die Gedanken weitergesponnen und weitere Beiträge zu unterschiedlichsten Themen rund ums Vereinswesen vorbereitet. Wir hoffen, dass dir diese Tipps und Tricks den Vereinsalltag merkbar erleichtern.
Lies z.B. nach wie du zu deinen ersten Mitgliedern kommst. Oder solltet ihr bereits einen Schritt weiter sein, dann hilft euch möglicherweise unser Beitrag zur erfolgreichen Vereinsführung.
Aktuell arbeiten wir außerdem an einem E-Book mit Tipps und Tricks zur erfolgreichen Vereinsgründung. Wenn du daran Interesse hast, freuen wir uns über dein Like auf Facebook oder verfolge unseren Tipps & Tricks Bereich – dort erfährst du alles zu weiteren Anleitungen von Vereinsplaner.
Nachdem jeder Kanton bezüglich Behörden und Formulare etwas anders aufgebaut ist haben wir hier Anhand des Kanton Zürich ein konkretes Beispiel gegeben. Die Muster für das Gründungsprotokoll und die Statuten können natürlich für jeden Kanton herangezogen werden.
Ist dein Verein gegründet und ggf. auch im Handelsregister eingetragen, könnt ihr mit der operativen Tätigkeit starten. Wir von Vereinsplaner empfehlen dir, gleich von Beginn an gute Strukturen anzulegen und großen Wert auf Organisation & Verwaltung zu legen.
Wenn dein Verein noch klein ist, ist es viel einfacher, Organisations- und Kommunikationsmethoden einzuführen oder zu verändern. Je größer dein Verein, desto schwieriger werden solche Angelegenheiten. Wir von Vereinsplaner unterstützen dich bei der optimalen Kommunikation in deinem Team mit einer dafür geeigneten Web-Anwendung und einer mobilen App. Du kannst beides kostenlos testen und so lange ohne Zahlung nutzen, bis dein Verein die 15 Mitglieder Grenze überschreitet. Ein Testabo darüber hinaus ist aber ebenfalls für zwei Monate möglich.
Ab diesem Zeitpunkt kosten die die Anwendungen bis 50 Mitglieder auch nur € 99 pro Jahr. Eine geringe Summe, verglichen mit dem Zeitaufwand und der frustrierenden Organisationsarbeit, die dir dadurch erspart bleibt. Nie mehr Zu-Spät-Kommer und Termin-Überseher. Klingt das gut für dich?
Abschließend finden sich hier die wichtigsten Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Vereinsgründung in der Schweiz ergeben. Fehlen dir Informationen oder hast du einen Verbesserungsvorschlag? Schreibe uns eine Nachricht an [email protected].
Andernfalls wünschen wir viel Erfolg beim Gründen eures Vereins.