Wie gründe ich einen Verein in Österreich?

Du stehst ganz am Anfang deiner Vereinssatzung? Kein Problem – wir zeigen dir in 9 Schritten, wie du erfolgreich deine Vereinsgründung (Errichtung und Entstehung) in Österreich bewältigst. Letztes Update: 02.01.2024

1. Allgemeines zum Vereinswesen

Ein Verein ist per Vereinsgesetz ein freiwilliger, von mindestens zwei Personen auf Dauer angelegter und aufgrund von Statuten organisierter Zusammenschluss zur Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen, ideellen Zwecks. In einem weiteren Beitrag von uns findest du mehr allgemeine Infos zu Vereinen in Österreich.

Um einen Verein erfolgreich gründen zu dürfen, müssen Vereinsinformationen, sowie Vereinsstatuten (Gründungsvereinbarung) niedergeschrieben und der Behörde vorgelegt werden. Beim Erstellen bzw. der Ausarbeitung der Statuten spricht man von der ersten Phase der Vereinsgründung, der Errichtung.

Anschließend in Phase 2 prüft die zuständige Behörde die eingereichten Dokumente und gibt diese frei. Hier spricht man von der Entstehung des Vereins. Erst dann darf der Vereinstätigkeit nachgegangen werden.

Dieser Artikel beschäftigt sich ausschließlich mit der Vereinsgründung in Österreich. Solltest du an einer Gründung in einem anderen Land interessiert sein, haben wir ebenfalls einen Artikel für Deutschland und einen Artikel für die Schweiz verfasst.

Allg. Information des BMI: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/22/Seite.220300.html
Dokumente übergeben für die Vereinsgründung in Österreich
Sind die Gründungsformalitäten erfogreich abgeschlossen, kann der wahre Spaß beginnen

2. Voraussetzungen für eine Vereinsgründung

  • Mindestens zwei Personen
  • Errichtung der Statuten (Gründungsvereinbarung)
  • Statuten müssen klar formuliert und in deutscher Sprache verfasst sein
  • Positiver Bescheid der Statuten durch die Behörde
  • Volljährigkeit der natürlichen Personen
  • Vereinsgründer können natürliche oder juristische Personen sein
  • Bei natürlichen Personen keine österreichische Staatsbürgerschaft erforderlich

Wir haben für euch außerdem einen Beitrag zu sämtlichen Organen im Verein im Detail verfasst. Findet alle Informationen zu den Vereinsorganen in Österreich in dem Beitrag. Zusätzlich haben wir aufgrund der Wichtigkeit dieses Amtes einen Beitrag zum Vereinskassier in Österreich geschrieben.

3. Informationen zu den Vereinsstatuten

Die Statuten auch Gründungsvereinbarung genannt bilden die Grundlage der Organisation eines Vereins. Die Gestaltung der Organisation steht den GründerInnen des Vereins im Rahmen der Gesetze frei. Folgende Punkte müssen in den Statuten enthalten sein*:

1. Name des Vereins
Dieser muss einen Rückschluss auf den Vereinszweck zulassen und darf nicht irreführend sein. Weiters muss der Vereinsname in deutscher Sprache formuliert werden. Enthält er Abkürzungen, so sind diese auszuschreiben. Verwechslungen mit anderen bestehenden Vereinen, Einrichtungen oder Rechtsformen müssen ausgeschlossen sein.
2. Sitz des Vereins
Dieser muss im Inland (Österreich) liegen. Als Sitz ist jener Ort zu bestimmen, an dem der Verein seine tatsächliche Hauptverwaltung hat. Dies kann auch die Wohnadresse eines Vorstandes sein. Ein reines Postfach ist als Vereinsadresse daher nicht erlaubt.
3. Klare und umfassende Umschreibung des Vereinszwecks
Welche Ziele verfolgt der Verein? Was ist der Grund warum der Verein ins Leben gerufen wurde? Welchen größeren Zweck verfolgt der Verein hinsichtlich seines Einwirkens auf das direkte Umfeld?
4. Tätigkeit für die Verwirklichung des Vereinszwecks und Art der Aufbringung finanzieller Mittel
Maßnahmen, um den Zweck des Vereins nachhaltig zu verwirklichen. Wie werden finanzielle Mittel aufgebracht, um diese Maßnahmen auch umsetzen zu können (z.B. Mitgliedsbeitrag, Vereinsfest oder Vereinsstand bei einem Weihnachtsmarkt, …)?
5. Bestimmungen über den Erwerb und die Beendigung der Mitgliedschaft
Wie läuft der Anmeldeprozess für Mitglieder ab? Welche Daten und Informationen der Mitglieder sind erforderlich? Welche Maßnahmen und Entscheidungen sind für die Auflösung einer Mitgliedschaft zu treffen?
6. Die Rechte und Pflichten der Mitglieder des Vereins
An statutarischen Organen braucht jeder Verein zumindest eine "Mitgliederversammlung" und ein "Leitungsorgan". Dabei kommt es jeweils auf die Funktion an. Die Bezeichnungen dieser Organe kann daher frei gewählt werden, solange sie nicht funktional irreführend sind (z.B. Generalversammlung und Vorstand). Die Mitgliederversammlung muss allen Mitgliedern offenstehen, das Stimmrecht bzw. aktive Wahlrecht (und auch das passive Wahlrecht) aber nicht. Die Mitgliederversammlung ist zumindest alle fünf Jahre einzuberufen.
7. Die Organe des Vereins und ihre Aufgaben
Insbesondere eine klare und umfassende Angabe, wer die Geschäfte des Vereins führt und wer den Verein nach außen vertritt. Das Leitungsorgan muss aus mindestens zwei natürlichen Personen bestehen. Die Führung der Vereinsgeschäfte und Vertretung des Vereins ist klar und umfassend zu regeln. Die konkrete Ausgestaltung und Verteilung dieser Funktionen sind freigestellt. Mehr Informationen zu den erforderlichen Vereinsorganen findest du in diesem Beitrag.
8. Die Art der Bestellung der Vereinsorgane und die Dauer ihrer Funktionsperiode
Wie werden die Vereinsorgane “gewählt”? Wie lange werden diese in ihrer Tätigkeit eingesetzt? Mindestens zwei Rechnungsprüfer müssen zwar bestellt, aber nicht als "Vereinsorgan" eingerichtet und daher nicht in den Statuten vorgesehen werden. Ein Verein, der zu einem erweiterten Jahresabschluss verpflichtet ist, hat eine/n Abschlussprüfer/in zu bestellen. Ein eigenes "Aufsichtsorgan" ist nicht Pflicht. Wenn gewollt, dann ist es in den Statuten unter Beachtung einiger gesetzlicher Vorgaben zu regeln.
9. Die Erfordernisse für gültige Beschlussfassungen durch die Organe des Vereins
Dies betrifft die Beschlussfähigkeit und drückt aus, welche Art und/oder Anzahl von Mitgliedern anwesend sein muss und beschreibt zusätzlich, welche Stimmenmehrheit notwendig ist.
10. Art der Schlichtung von Streitigkeiten aus dem Vereinsverhältnis und die Zusammensetzung
Gibt es eine sogenannte "Schlichtungseinrichtung" um Streitigkeiten zu verhindern? Welche Art der Bestellung der Mitglieder der Schlichtungseinrichtung soll durchgeführt werden? Die Vereinsbehörden haben keinerlei Zuständigkeit zur Streitschlichtung. In Rechtsstreitigkeiten aus dem Vereinsverhältnis sind die Gerichte für endgültige Entscheidungen zuständig.
11. Bestimmung über freiwillige Auflösung des Vereins und die Verwertung des Vereinsvermögens
Ein Verein kann sich freiwillig selbst auflösen oder behördlich aufgelöst werden. Folgender Text kann in den Statuten niedergeschrieben sein: "Die freiwillige Auflösung des Vereins kann nur in einer Generalversammlung und nur mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden. Diese Generalversammlung hat auch – sofern Vereinsvermögen vorhanden ist – über die Abwicklung zu beschließen. Insbesondere hat sie einen Abwickler zu berufen und Beschluss darüber zu fassen, wem dieser das nach Abdeckung der Passiven verbleibende Vereinsvermögen zu übertragen hat. Dieses Vermögen soll, soweit dies möglich und erlaubt ist, einer Organisation zufallen, die gleiche oder ähnliche Zwecke wie dieser Verein verfolgt, sonst Zwecken der Sozialhilfe. (Beispieltext BMI)"
*Diese Informationen sind in Anlehnung an die Stellungnahme des BMI erstellt worden: https://www.bmi.gv.at/609/start.aspx

Musterstatuten und Rechtsdokumente

Wir haben gemeinsam mit einem Rechtsexperten (Anwalt) aus der Praxis einen Downloadbereich mit vielen wichtigen Dokumenten als Muster erstellt. Unter anderem gibt es auf der Seite Musterstatuten zum kostenlosen Download (im unteren Bereich). Neben den Musterstatuten können in unserem Rechtsbereich generell diverse relevante Rechtsvorlagen und Muster erworben werden.

4. Erforderliche Einreichunterlagen

  • Anzeige der Vereinserrichtung
  • Von den VereinsgründerInnen oder den bereits bestellten organschaftlichen VertreterInnen eigenhändig unterschriebene Informationen über die erwähnten Personen:
    • Vor- und Nachname
    • Geburtsdatum
    • Geburtsort
    • Zustellanschrift
  • Ein Exemplar der Statuten
  • Gegebenenfalls Anzeige der Bestellung der organschaftlichen VertreterInnen (Wahlanzeige)
Vereinsgründung mit vielen Dokumenten in Österreich
Einen Verein zu gründen bringt initial viel Papierarbeit mit sich – doch es lohnt sich

5. Kosten und Fristen für eine Vereinserrichtung

Kosten

  • Für die Anzeige: € 14,30 Bundesgebühr
  • Zusätzlich Beilage-Gebühren (für beigelegte Statuten): € 3,90 pro Bogen (max. € 21,80)
  • Eine Kopie der geltenden Statuten und ein erster Auszug aus dem Vereinsregister ist gebührenfrei
  • Für den Bescheid über die Einladung zur Aufnahme der Vereinstätigkeit auf Antrag:
    • Positiv: € 6,50 Bundesverwaltungsabgabe
    • Negativ: gebührenfrei

Die Gebühren sind nach Abschluss des Verfahrens fällig. Dazu wird in der Regel ein Zahlschein übersandt.

Fristen

Wenn die Behörde die Vereinsgründung nicht innerhalb der sechs Wochen für gesetzeswidrig erklärt, kann der Verein als Rechtsperson angesehen werden. Achtung: Der Bescheid gilt als rechtzeitig erlassen, wenn dieser innerhalb der sechswöchigen Frist an der angegebenen Abgabestelle (eurer Vereinsadresse) versucht wurde zuzustellen.

Die Behörde hat natürlich auch die Möglichkeit, den positiven Bescheid vor Ablauf der Frist zu übermitteln. Sie spricht dann eine Einladung zur Ausübung des Vereinszwecks aus und damit entsteht der Verein bereits mit Zustellung dieses Bescheids.

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6. Zuständige Stelle (Behörden)

Die Vereinsbehörde, die für den Vereinssitz örtlich zuständig ist:

  • Die Landespolizeidirektion als Sicherheitsbehörde I. Instanz
  • Die jeweilige Bezirkshauptmannschaft
  • In Krems/Donau und Waidhofen/Ybbs das Magistrat

7. Formulare für die Gründung

Nachfolgende beiden Formulare sind bei der Vereinsgründung unumgänglich. Mit dem "Verein errichten" Formular können erste wichtige Informationen zum Verein (Name, zuständige Behörde, Vereinssitz, uvm.) eingetragen werden. Zweiteres ist das Formular, um Wahlanzeige VertreterInnen zu ändern.

Verein einrichten beim BMI
Zum Formular
Wahlanzeige VertreterInnen
Zur Webseite

8. Vereinsplaner – die Software, die euch bei der Vereinsverwaltung unterstützt

Ist dein Verein erfolgreich eingetragen – dann steht eurem Verein in operativer Tätigkeit nichts mehr im Wege. Anfangs wird euch noch alles recht überschaubar vorkommen – das wird sich aber mit zunehmender Größe eures Vereins schnell ändern. Deshalb hilft dir unser Vereinsplaner (für Vorstände) mittels einer Web-Anwendung sowie mobilen App für deine Mitglieder, in Bereichen der Organisation und Kommunikation.

Mit Vereinsplaner kannst du ganz einfach deine Mitglieder anlegen, ihnen Termine schicken, Dokumente online ablegen und deine Vereinsfinanzen verwalten. Alles smart vernetzt in einer einzigen Software. Lass dich von Anfang an mit einer mobilen App bei der erfolgreichen Vereinsführung unterstützen. Bis 5 Admins auch vollkommen kostenlos und ohne Risiko.

Auch mit wertvollen Inhalten rund ums Vereinswesen helfen wir euch gerne weiter. Lies zum Beispiel nach, wie du zu deinen ersten Mitgliedern kommst. Oder solltet ihr bereits einen Schritt weiter sein, dann hilft euch möglicherweise unser Beitrag zur erfolgreichen Vereinsführung.

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9. Die häufigsten Fragen zur Vereinsgründung

Abschließend finden sich hier die wichtigsten Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Vereinsgründung ergeben. Wir wünschen viel Erfolg beim Gründen eures Vereins.

Warum muss ich meinen Verein anmelden?
Der große Vorteil ist, dass der Vorstand sowie die Vereinsmitglieder nicht haften. Er kann durch die Gründung als Körperschaft gemeinnützig sein. Zusätzlich hat er eine klar definierte rechtliche Form mit gesetzlichen Regelungen nach innen und außen.
Was ist ein ideeller Verein?
Ein Idealverein (nichtwirtschaftlicher Verein), ist nach österreichischem Recht ein Verein, der vorwiegend ideelle also keine wirtschaftlichen Zwecke verfolgt. Ein Idealverein ist nicht zwangsläufig gemeinnützig, darf aber keine wirtschaftlichen Interessen, also die Erzielung von Gewinnen, als Hauptzweck haben.
Kann in Österreich jede/r einen Verein gründen?
Vereinsgründer und Mitglieder können natürliche Personen (Menschen) und/oder juristische Personen (z.B. andere Vereine), aber auch rechtsfähige Personengesellschaften (z.B. OG) sein. Natürliche Personen brauchen die österreichische Staatsbürgerschaft nicht zu besitzen.
Was ist die Satzung eines Vereins?
Die Satzung ist die sogenannte zugrundeliegende Verfassung eines Vereins. Damit ist sie von entscheidender Bedeutung für die tägliche Arbeit in eurem Verein. Die Inhalte der Vereinssatzung sind überaus wichtig für die rechtskonforme Führung eines Vereins in Österreich.
Wie lange dauert eine Vereinsanmeldung bzw. Gründung?
Das kann unterschiedlich sein. In der Regel nach Abschicken der ausgefüllten Dokumente und Statuten vier bis sechs Wochen.
Was ist ein wirtschaftlicher Verein?
Ein wirtschaftlicher Verein ist ein Verein, dessen Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist bzw. das Ziel hat auf Dauer einen Gewinn zu erwirtschaften. Wirtschaftliche Vereine sind, z.B. GmbHs und Aktiengesellschaften.
Ist ein Verein eine juristische Person?
Ja, Vereine sind juristische Personen des Privatrechts.
Was ist ein gemeinnütziger Verein?
Ein Verein verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn seine Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern.
Ist eine Satzung ein Gesetz?
Die Rechtsgrundlage der Satzung ist mit dem Gedanken der eigenen Verwaltung eng verbunden. Eine Satzung ist somit idR ein materielles Gesetz, was so viel heißt, dass sie allgemein verbindlich sind.
Wie alt muss man für eine Vereinsgründung in Österreich sein?
Für eine Vereinsgründung müssen die beiden Gründungsmitglieder volljährig sein.
Wir übernehmen keinerlei Haftung für Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Informationen. Jede Person sollte sich vor der Vereinsgründung ausgiebig mit der Recherche und Informationsbeschaffung zur Vereinsthematik befassen. Mehr Infos unter: /impressum

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Wir haben gemeinsam mit neun Experten aus der Praxis ein 98-seitiges ePaper zu aktuellen Themen rund um das Vereinswesen verfasst. Das ePaper beinhaltet 5 Kapitel und 15 Themengebiete zu wichtigen Bereichen rund um die Organisation, Mitglieder, Förderungen, Sponsoren, Steuern uvm. Also genau das richtige nach eurer erfolgreichen Gründung. Du kannst das Handbuch als kostenlosen Download auf der Vereinshandbuch Webseite herunterladen.

Mobile App und Webanwendung

Mit der kostenlosen Mitgliederapp immer und überall up-to-date sein und zusätzlich als Vorstand von der Webanwendung profitieren. Uns ist es wichtig, die Kommunikation und Organisation auf allen Ebenen bequemer und effizienter zu gestalten.

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