Du stehst ganz am Anfang deiner Vereinssatzung? Kein Problem – Wir zeigen dir in 9 Schritten alle Infos, die du für eine erfolgreiche Vereinsgründung (Errichtung und Entstehung) in Österreich benötigst. Letztes Update: 08.12.2020
Ein Verein ist per Vereinsgesetz ein freiwilliger, von mindestens zwei Personen auf Dauer angelegter und aufgrund von Statuten organisierter Zusammenschluss zur Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen, ideellen Zwecks. Mehr allgemeine Infos zu Vereinen in Österreich.
Um einen Verein erfolgreich gründen zu dürfen, müssen Vereinsinformationen sowie Vereinsstatuten (Gründungsvereinbarung) niedergeschrieben und der Behörde vorgelegt werden. Beim Erstellen bzw. der Ausarbeitung der Statuten spricht man von der ersten Phase der Vereinsgründung, der Errichtung.
Anschließend in Phase 2 prüft die zuständige Behörde die eingereichten Dokumente und gibt diese frei, hier spricht man von der Entstehung des Vereins. Erst dann darf der Vereinstätigkeit nachgegangen werden.
Dieser Artikel beschäftigt sich ausschließlich mit der Vereinsgründung in Österreich. Solltest du an einer Gründung in einem anderen Land interessiert sein, haben wir ebenfalls einen Artikel für Deutschland und einen Artikel für die Schweiz verfasst.
Information des BMI: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/22/Seite.220300.htmlDie Statuten auch Gründungsvereinbarung genannt bilden die Grundlage der Organisation eines Vereins. Die Gestaltung der Organisation steht den GründerInnen des Vereins im Rahmen der Gesetze frei. Folgende Punkte müssen in den Statuten enthalten sein*:
Die Gebühren sind nach Abschluss des Verfahrens fällig. Dazu wird in der Regel ein Zahlschein übersandt.
Wenn die Behörde die Vereinsgründung nicht innerhalb der sechs Wochen für gesetzeswidrig erklärt, kann der Verein als Rechtsperson angesehen werden. Achtung: Der Bescheid gilt als rechtzeitig erlassen, wenn dieser innerhalb der sechswöchigen Frist an der angegebenen Abgabestelle (eurer Vereinsadresse) versucht wurde zuzustellen.
Die Behörde hat natürlich auch die Möglichkeit, den positiven Bescheid vor Ablauf der Frist zu übermitteln. Sie spricht dann eine Einladung zur Ausübung des Vereinszwecks aus und damit entsteht der Verein bereits mit Zustellung dieses Bescheids.
Die Vereinsbehörde, die für den Vereinssitz örtlich zuständig ist:
Nachfolgende beiden Formulare sind bei der Vereinsgründung unumgänglich. Mit dem "Verein errichten" Formular können erste wichtige Informationen zum Verein (Name, zuständige Behörde, Vereinssitz, uvm.) eingetragen werden. Zweiteres ist das Formular, um Wahlanzeige VertreterInnen zu ändern.
Ist dein Verein erfolgreich eingetragen – dann steht eurem Verein in operativer Tätigkeit nichts mehr im Wege. Anfangs wird euch noch alles recht überschaubar vorkommen – das wird sich aber mit zunehmender Größe eures Vereins schnell ändern. Deshalb hilft dir unser Vereinsplaner mittels einer Web-Anwendung sowie mobilen App für deine Mitglieder, in Bereichen der Organisation und Kommunikation. Lass dich von Anfang an mit einer mobilen App bei der erfolgreichen Vereinsführung unterstützen. Bis 15 Mitgliedern auch vollkommen kostenlos und ohne Risiko.
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Abschließend finden sich hier die wichtigsten Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Vereinsgründung ergeben. Fehlen dir Informationen oder hast du einen Verbesserungsvorschlag? Schreibe uns eine Nachricht an [email protected]. Andernfalls wünschen wir viel Erfolg beim Gründen eures Vereins.
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