Wie gründe ich einen Verein in Deutschland?

Du stehst vor deiner Vereinsgründung? Gut, wir zeigen dir in 10 Schritten was du für eine erfolgreiche Gründung eines Vereins in Deutschland beachten solltest und wie dir keine unnötigen Fehler passieren. Letztes Update: 02.01.2024

1. Voraussetzungen für einen Idealverein

Sämtliche Schritte in diesem Blogartikel beziehen sich auf die Gründung eines sogenannten Idealvereines – der häufigsten Form eines Vereines in Deutschland. (Solltest du an einer Gründung in einem anderen Land interessiert sein, haben wir ebenfalls einen Artikel für Österreich und einen Artikel für die Schweiz verfasst.) Als Idealverein gilt ein Zusammenschluss,

  • dem mehrere Personen angehören,
  • der einen Vereinsnamen trägt,
  • der freiwillig ist,
  • der auf eine gewisse Dauer angelegt wurde,
  • der einen ideellen bzw. gemeinschaftlichen Zweck verfolgt,
  • der einen Vorstand hat,
  • und der unabhängig von wechselnden Mitgliedern Bestand hat – also körperschaftlich organisiert ist.

Das zutragenkommende Vereinsgesetz ist nachzulesen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) §§ 21 bis 79, sprich im Zivilrecht. Dieses Gesetz des Vereinsrechts (VereinsG) ist öffentliches Recht und umfasst die Freiheit und das Verbot von Vereinigungen.

Vereinsgründung mit vielen Dokumenten in Deutschland
Es zahlt sich aus gemeinsam einen Verein zu gründen und seinem Interessen nachzugehen

2. Wann kein Idealverein vorliegt

Sobald ein wirtschaftliches Ziel verfolgt wird, zum Beispiel der Verkauf von Wirtschaftsgütern (Güter, die in der Wirtschaft für die Leistungserstellung notwendig sind), gilt der Zusammenschluss als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb und nicht als Idealverein.

Laut BMJV (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz) ist ein Verein auch dann kein Idealverein, wenn „ein nicht wirtschaftlicher Zweck durch wirtschaftliche Betätigung verfolgt wird” – es sei denn, die wirtschaftliche Betätigung fällt unter das sogenannte Nebenzweckprivileg. Laut diesem Privileg dürfen Vereine wirtschaftliche Tätigkeiten durchführen, wenn diese eindeutig dem nichtwirtschaftlichen Vereinszweck untergeordnet sind und das Erreichen dieses Zieles unterstützen.

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3. Voraussetzungen für eine Vereinsgründung

Es gibt einige Rahmenbedingungen, die ihr bei der Gründung eures ersten Vereins beachten solltet. Wir haben diese Punkte für euch nochmal zusammengefasst:

Mindestanzahl der Personen
Mindestens drei Personen für einen nicht eingetragenen Verein. Mindestens sieben Personen für die Eintragung ins Vereinsregister. Die Anzahl an Mitgliedern darf bei einem eingetragenene Verein nie unter drei fallen (kann exemplarisch durch das Vereinsregister geprüft werden).
Verein eintragen oder nicht?
Trefft die Entscheidung, ob ihr einen ins Vereinsregister eingetragenen Verein oder nicht eingetragener Verein wollt. Beide Formen können ihre Vorteile haben z.B. nur ein eingetragener Verein kann gesichert ein Grundstück erwerben und im Grundbuch stehen. Ein nicht eingetragener Verein ist leichter zu gründen – das kann vor allem für die Verfolgung kurzfristiger Ziele vorteilhaft sein. Beide Vereine haben auch einen Unterschied in der Haftung, dazu mehr in diesem Beitrag – Haftung im Verein in Deutschland.
Personenanzahl beim eingetragenen Verein
Für eine Eintragung ins Vereinsregister sind mindestens sieben Personen erforderlich. Es ist kein Problem, wenn ihr den Verein zu dritt gründet und anschließend weitere Mitglieder aufnehmt, bevor ihr eine Eintragung ins Vereinsregister vornehmen könnt. Beim Eintrag ins Vereinsregister müssen mindestens sieben Personen die Satzung unterschreiben.
Sitz des Vereins
Der Verein benötigt einen Sitz in Deutschland. Dabei muss nur der Ort, nicht aber die exakte Straße angegeben werden.
Art der gründenden Instanzen
Gründungsmitglieder können folgende Instanzen sein: natürliche Personen, Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, andere rechtsfähige Vereine, Stadtgemeinden und Landkreise oder auch offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und nichtrechtsfähige Vereine.
Geschäftsfähigkeit der Mitglieder des Vereins
Gründungsmitglieder müssen geschäftsfähig also über 18 Jahre alt sein, um sich wirksam an der Gründung beteiligen zu können. Geschäftsunfähige Personen zwischen 7 und 18 Jahre können durch Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters (z.B. Eltern) bei der Vereinsgründung vertreten werden. Juristische Personen oder Personenvereinigungen können nicht an der Gründung eines Vereins mitwirken. Für all diese "Personen" müssen gesetzliche Vertreter oder Vertretungsorgane bestellt werden.
Gründungsakt eines Vereins
Unter dem Gründungsakt versteht man die Einigung auf Errichtung der Satzung zwischen den Gründungsmitgliedern. Dieser hat bestimmte (erforderliche) Inhalte und wird in Kapitel 5 "Vereinssatzung und Vorstand" näher beschrieben.
Gesetzliche Vertretung
Mindestens eine Person muss als Vorstand den Verein gesetzlich vertreten. Es können aber mehrere Personen als Vereinsvorstand bestellt werden.
Vorlage eines Gründungsprotokolls
Es ist zwar kein rechtlich erforderliches Dokument, um die Gründung aber formal in einem Dokument zu erfassen gibt es vom BMJV ein Gründungsprotokoll, das verwendet werden kann. Die zuvor erstellte Vereinbarung der Satzung und die Bestellung des ersten Vorstands (durch die Gründer) sind in diesem Protokoll (weitere Infos zum Protokoll samt Vorlage) festgehalten, das wiederum alle Gründungsmitglieder unterschreiben.

Musterdokumente für Vereine

Wenn ihr rechtlich auf Nummer sicher gehen wollt, dann empfehlen wir euch unser Rechtsdokumente mit 5 ausgearbeiteten Rechtsvorlagen zu Vorstandsthemen im Verein.

Ihr bekommt damit folgende wertvolle Vorlagen und Checklisten:

  • Vorlage Geschäftsordnung Vorstand
  • Checkliste zum Vorstandswechsel
  • Vorlage Vorstandsrücktritt
  • Vorlage Protokoll Vorstandssitzung
  • Anmeldung des Vorstandswechsel beim Registergericht
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Weiter zu den Vorlagen

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4. Vor- und Nachteile eines gemeinnützigen Vereines

Ein gemeinnütziger, eingetragener Verein unterscheidet sich rechtlich und auch organisatorisch deutlich von einem gewinnorientierten Unternehmen. Folglich ergeben sich durch die Gründung einige Vor- aber auch Nachteile. Im Folgenden liefern wir dir einige der wichtigsten Faktoren für deine Entscheidung – ein entsprechendes ePaper mit ausführlichen Informationen ist bereits in Arbeit.

Vorteile

  • Viele Haftungsrisiken sind auf das Vereinsvermögen beschränkt, weshalb die Haftungsrisiken für Mitglieder und Vorstände deutlich reduziert oder teils ausgeschlossen sind.
  • Ist die Gemeinnützigkeit des Vereines durch Vereinsregister und Finanzbehörden anerkannt, profitiert der Verein von einigen steuerlichen Begünstigungen. So sind alle Aktivitäten des Vereines von der Körperschafts-, Gewerbe- und Umsatzsteuer befreit und Spenden können abgesetzt werden.
  • Ein eingetragener Verein kann Prozesskostenhilfe für rechtliche Auseinandersetzungen beantragen.
  • Außerdem hat das Auftreten in Form eines Vereins einen zusätzlichen positiven Effekt gegenüber Firmen und anderen Instanzen, den man als Privatperson oder einfach zusammengesetzte Gruppe nicht hätte.

Nachteile

  • Die Herausforderung, Rücklagen zu bilden, ist für einen gemeinnützigen Verein deutlich erschwert.
  • Die Höhe der Mitgliedsbeiträge ist begrenzt, da es Vereinen in Deutschland untersagt ist große Teile der Bevölkerung durch "zu hohe" Mitgliedsbeiträge von der Mitgliedschaft auszuschließen. Das hängt auch mit den Steuervorteilen zusammen, die ein Verein genießt. Achtung: Mitgliedsbeiträge gehören außerdem in der Satzung niedergeschrieben.
  • Wird der Verein aufgelöst, muss das Vereinsvermögen steuerbegünstigten Zwecken (gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich) zugeführt werden.
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5. Vereinssatzung & Vorstand

Wir haben für euch ebenfalls einen Beitrag zu sämtlichen Organen im Verein im Detail verfasst. Findet alle Informationen zu den Vereinsorganen in Deutschland. Zusätzlich haben wir aufgrund der Wichtigkeit dieses Amtes einen Beitrag zum Schatzmeister in Deutschland geschrieben.

Über die Satzung wird die Gründung eines Vereines beschlossen. Dabei gibt es Regelungen, die in der Satzung festgelegt werden müssen, können und sollen. Muss- und Soll-Inhalte sollen wie es der Name schon sagt auf jeden Fall Bestandteil der Satzung sein, um nicht durch das Vereinsregister abgelehnt zu werden.

Muss-Inhalte für die Satzung eines eingetragenen Vereines

  • Zweck des Vereines (Leitsatz für die Vereinstätigkeit)
  • Vereinsname (nicht irreführend und keine bloße Buchstabenfolge)
  • Sitz des Vereines (Muss in Deutschland sein)
  • Festlegung, dass der Verein eingetragen werden soll

Soll-Inhalte beinhalten Bestimmungen für

  • Ein- und Austritt der Mitglieder (z.B. Aufnahmeverfahren)
  • Beitragspflichten (ob und welche Beiträge von Mitgliedern zu leisten sind)
  • die Bildung des Vorstandes (und deren Zusammensetzung) – wie viele Personen
  • Voraussetzungen und Form für die Einberufung der Mitgliederversammlung
  • Form der Protokollierung und Beurkundung von Beschlüssen im Verein

Kann-Inhalte

Aussagen über die innere Organisation des Vereines. Dazu zählen zum Beispiel weitere Organe, die neben den gesetzlich verpflichtenden Organen (Mitgliederversammlung und Vorstand) agieren. Sonderrechte und eingeschränkte Rechte können ebenfalls festgelegt werden. Der Verein darf aufgrund seiner Vereinsautonomie seine innere Ordnung im Wesentlichen selbst bestimmen.

Die Satzung sollte auch regeln, wie sich die Organe zusammensetzen und in welchem Verfahren bzw. für wie lange die Organmitglieder bestellt werden können. Auch sollte festgelegt werden, welche Ordnungsvorschriften für die Tätigkeiten des Organs gelten. Bei einer Vielzahl an Organen sind klar definierte Strukturen und Zuständigkeiten erforderlich, um Meinungsverschiedenheiten zwischen den Organen und Mitgliedern oder dem Vorstand vorzubeugen.

Steuerrechtlich veranlasste Inhalte

Wie im vorherigen Kapitel bei den Vor- und Nachteilen besprochen, werden bestimmte Vereinszwecke steuerlich begünstigt. Um diese Begünstigungen zu erhalten, sind aber gewisse Bestimmungen in den Vereinssatzungen festzulegen. Diese Anforderungen sind hinter folgendem Link zu finden §§ 51 ff. der Abgabenordnung (AO). Außerdem findet ihr viele Infos zum Steuerrecht im Vereinsbereich in dem verlinkten Beitrag von uns.

6. Kosten & Fristen

Die Kosten für die Vereinsgründung sind in Deutschland bewusst niedrig angesetzt, um möglichst viele Bürger zur Gründung bzw. zur Mitwirkung an einer Gründung zu motivieren bzw. ihnen diese zu ermöglichen.

Die folgenden Kosten variieren gegebenenfalls leicht, ungefähr muss man aber mit folgenden Aufwänden rechnen:

  • € 30 für die Beglaubigung der Vereinsanmeldung (Notarkosten)
  • € 50 Gebühren am Amtsgericht für die Eintragung des Vereins ins Vereinsregister
  • € 30 für die Bekanntmachung der Eintragung ins Vereinsregister

Dies wären zusammengefasst die Hauptkosten. Das Erstellen der Satzung oder des Gründungsprotokolls durch einen Rechtsanwalt (nicht erforderlich) verursacht natürlich zusätzliche Kosten, ebenso spätere Änderungen oder Eintragungen im Vereinsregister (z.B. bei Änderungen im Vereinsvorstand).

7. Behörden und Formulare

Die Eintragung des Vereins ins Vereinsregister kann in der Regel schon elektronisch durchgeführt werden. Es ist aber immer auch eine Anmeldeung in Papierform möglich. Zuständig ist grundsätzlich das örtliche Amtsgericht in welchem Ortskreis der Verein sitzt.

Einzureichen sind folgende Dokumente: Ein Anmeldungsschreiben, eine Abschrift der Satzung (unterschrieben von mindestens sieben geschäftsfähigen Personen) und eine Abschrift der Unterlagen aus denen die Bestellung des Vorstands heraus geht (z.B. Gründungsprotokoll).

Das BMJV stellt auf seiner Webseite unter dem Reiter “Musterschreiben zum Vereinsrecht” einige der wichtigsten Formulare für die Gründung und Verwaltung von Vereinen zur Verfügung – so zum Beispiel eine Mustersatzung und das Muster für die Eintragung eines Vereines in das Vereinsregister. In der Kopfzeile dieser Dokumente findest du auch die jeweilige Behörde, bei der das Dokument eingereicht werden muss.

All diese Formulare findest du hier: https://www.bmjv.de/DE/Service/Formulare/Formulare_node.html
Dokumentenübergabe für die Vereinsgründung
Vieles gehört bei der Vereinsgründung aufgesetzt – Satzung, Mitgliederliste & Gründungsprotokoll

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8. Wissen, Tipps & Tricks zum Vereinswesen

Mit einer erfolgreichen Gründung habt ihr bereits den ersten Schritt ins Vereinswesen gemacht. Wir haben für euch die Gedanken weitergesponnen und weitere Beiträge zu unterschiedlichsten Themen rund ums Vereinswesen vorbereitet. Wir hoffen, dass dir dieses Wissen den Vereinsalltag merkbar erleichtern.

Lies zum Beispiel nach, wie du zu deinen ersten Mitgliedern kommst. Oder solltet ihr bereits einen Schritt weiter sein, dann hilft euch möglicherweise unser Beitrag zur erfolgreichen Vereinsführung.

Aktuell arbeiten wir außerdem an einem ePaper mit Wissen, Tipps und Tricks zur erfolgreichen Vereinsgründung in Deutschland. Die Österreich Edition ist bereits verfügbar. Wenn du weiteres Interesse am Vereinswesen hast, freuen wir uns über dein "Folgen" auf Facebook oder Instagram oder verfolge unseren Wissen & Tipps Bereich – hier erfährst du alles zu weiteren Themen.

9. Verein organisieren

Ist dein Verein erfolgreich eingetragen, steht der operativen Tätigkeit nichts mehr im Wege. Wir von Vereinsplaner möchten dir ans Herz legen, von Anfang an auf eine möglichst gute Organisation & Verwaltung in deinem Verein zu achten. Gute Vorbereitung macht sich später absolut bezahlt.

Bei wenigen Mitgliedern ist es leicht, neue Strukturen zur besseren Kommunikation einzuführen – die Herausforderung dahinter wächst im Gleichschritt mit der Mitgliederzahl. Wir würden uns freuen, wenn du dich deshalb den Vereinsplaner bei der erfolgreichen Kommunikation mit deinen Mitgliedern in Betracht ziehst. Bis zu einer Mitgliederzahl von 15 aktiven Personen sind sowohl die Web-Anwendung als auch die mobile App für deinen Verein dauerhaft kostenlos.

Die zeitliche Ersparnis ist da auf jeden Fall um ein vielfaches höher. Außerdem: Nie mehr "Zu-Spät-Kommer" und "Termin-Überseher". Daneben gibt es Funktionen rund um Onlinespeicher, Inventar-, Finanz- und Mitgliederverwaltung. Probiere es gerne risikolos aus.

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10. Häufigste Fragen zur Vereinsgründung

Abschließend finden sich hier die wichtigsten Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Vereinsgründung in Deutschland ergeben. Wir wünschen viel viel Erfolg beim Gründen eures Vereins.

Was kostet es, einen Verein zu gründen?
Die Kosten sind in Deutschland relativ gering gehalten, um Menschen zur Mitwirkung an einer Gründung zu motivieren. Mit etwas mehr als € 100 kannst du deinen Verein bereits gründen, sofern du keinen Anwalt für die Satzung oder das Gründungsprotokoll konsultierst.
Wie viele Personen braucht man, um einen Verein zu gründen?
In Deutschland benötigst du zumindest zwei Personen, um einen nicht eingetragenen Verein zu gründen. Für die Eintragung ins Vereinsregister sind sieben Personen erforderlich.
Was ist ein gemeinnütziger Verein?
Darunter wird ein Verein verstanden, dessen Satzung einen gemeinnützigen oder sozialen Zweck vorsieht. Eine Steuerbefreiung aufgrund der Gemeinnützigkeit tritt aber erst in Kraft, wenn das zuständige Finanzamt diese genehmigt. Dafür muss der Verein den Bestimmungen des § 52 AO entsprechen. Alle 3 Jahre findet eine Nachprüfung über die Gemeinnützigkeit des Vereines statt.
Welche Steuern zahlen Vereine?
Liegen die Bruttoeinnahmen in der Steuererklärung zusammen mit der Umsatzsteuer über der Umsatzgrenze von € 35.000 und der Gewinn des Vereines über € 5.000, so ist er steuerpflichtig. Er zahlt dann 15 % Körperschaftsteuer zuzüglich eines Solidaritätszuschlages von 5,5 %.
Wann liegt ein ideeller Verein vor?
Als ideell gilt ein Verein, der nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtet ist. Beispiele sind die Förderung des Sports, der Kultur, der Natur/Umwelt oder ein kritativer Zweck.
Was ist ein ideeller Bereich?
In den ideellen Bereich fallen alle Aktivitäten des normalen Vereinsbetriebes – zum Beispiel die Einnahmen aus Spenden, Mitgliedsbeiträgen und Zuschüssen. Bei einem gemeinnützigen Verein unterliegen diese keiner Besteuerung.
Was ist ein Freistellungsbescheid?
Im Zusammenhang mit der Steuerbefreiung eines gemeinnützigen Vereins ist der Freistellungsbescheid das Dokument, das die steuerliche Befreiung des Vereines garantiert.
Wie lange muss man auf den Freistellungsbescheid warten?
Der Bescheid der Finanzbehörde zur Steuerfreistellung eines Vereines nimmt üblicherweise vier Wochen in Anspruch.
Wie lange ist ein Freistellungsbescheid gültig?
Die Gemeinnützigkeit des Vereines und damit auch die Steuerfreistellung wird alle 3 Jahre nachgeprüft.
Ist ein Verein steuerpflichtig?
Auch gemeinnützige Vereine sind entgegen des allgemeinen Irrglaubens steuerpflichtig. Sie unterliegen, wie bei einer der obrigen Fragen beantwortet, der Körperschaftsteuer.
Wann ist die Körperschaftsteuer fällig?
Laut § 37 EStG sind Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember zu leisten.
Wir übernehmen keinerlei Haftung für Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Informationen. Jede Person sollte sich vor der Vereinsgründung ausgiebig mit der Recherche und Informationsbeschaffung zur Vereinsthematik befassen. Mehr Infos unter: /impressum

Mobile App und Webanwendung

Mit der kostenlosen Mitgliederapp immer und überall up-to-date sein und zusätzlich als Vorstand von der Webanwendung profitieren. Uns ist es wichtig, die Kommunikation und Organisation auf allen Ebenen bequemer und effizienter zu gestalten.

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