Allgemeines zu Vereinen in Österreich

Mit über 125 Tsd. Vereinen und mehr als 3 Mio. Mitgliedern zählt Österreich eine der höchsten Vereinsdichten. Dieses meist ehrenamtliche & soziale Engagement spricht für uns als Gesellschaft. Doch was verbirgt sich hinter dem österreichischen Vereinswesen?

Der Verein als Gemeinschaft

Als Verein wird wortwörtlich das freiwillige “vereinen” von auf Dauer angelegten gemeinsamen Interessen mehrerer Personen bezeichnet. Dabei wird ein bestimmter Vereinszweck verfolgt, welcher von wechselnden Organen (Vorstand und Mitgliederversammlung) ausgeübt wird.

Dass sich mehr als ein Drittel der ÖsterreicherInnen ehrenamtlich in einen der vielen Vereine engagiert stärkt nicht nur die Gesellschaft, sondern beeinflusst das Umfeld einer jeden einzelnen Person positiv. In gesellschaftlich schwierigen Zeiten suchen ÖsterreicherInnnen bewusst die geistige Nähe zu Personen mit gleichen Interessen und Zielen. Für diese Art der Zusammenkünfte und des Austauschs eignen sich Vereine besonders gut.

Neben Sportvereinen (v.a. Fußball, Skifahren, Tennis), ziehen vor allem Musikvereine und Chöre, sowie Jugendvereine und Organisationen (Feuerwehr, Alpenverein, Naturfreunde) sehr viele Mitglieder an. Wer keinen passenden Verein in seiner Umgebung findet kann mit relativ geringen Einstiegshürden selbst einen Verein gründen und auf Mitgliedersuche gehen.

Vor- und Nachteile eines gemeinnützigen Vereins

Vorteile

  • Steuerbegünstigung
  • Außenwirkung des Vereins
  • Staatliche Zuschüsse/Förderungen
  • Nutzungsrechte öffentlicher Einrichtungen

Nachteile

  • Vorgaben in der Verwaltung und Buchhaltung
  • Strenge Vermögensverwaltung
  • Vorgaben bei Gewinnen und Rücklagen
  • Vorgabe in der Mittelverwendung
  • Vorgaben in den Statuten

Einen passenden Verein aus der Umgebung finden

Ihr seid neu in der Gemeinde und möchtet nun schnellen Anschluss an die Gemeinschaft finden? Dann ist der Beitritt in einen Verein meist die erste und richtige Wahl. Ihr habt bestimmt Interessen, die ihr bereits früher in eurer alten Gemeinde verfolgt habt – das ist der ideale Anknüpfungspunkt. Folgende Möglichkeiten habt ihr einen Verein zu finden:

1. Als erstes möchten wir auf das zentrale Vereinsregister (ZVR) der Republik Österreich eingehen. Dieses hilft einem bei der Suche nach einem passenden Verein aber nur bedingt weiter – es sind darin zwar die über 120.000 Vereine gelistet, jedoch bekommt Zugriff auf die Informationen nur, wer bereits den Namen des Vereins und dessen ZVR-Zahl kennt.

2. Eine weitere und wesentlich sinnvollere Möglichkeit ist es sich auf der Webseite der eigenen Gemeinde schlau zu machen. Die meisten Gemeindeseiten haben einen eigenen Bereich, wo (alle) Vereine aufgelistet sind. Und nicht nur das, sondern meist auch gleich mit Kontaktdaten zu Vereinen. Passt jedoch auf, die Daten werden nicht sonderlich gewartet, was bedeutet, dass ihr oft mit dem Vereinsnamen eine separate Googlesuche starten müsst, um an aktuelle Daten zu kommen.

3. Die dritte Möglichkeit ist, dass ihr euch über unsere Vereinssuche nach einem passenden Verein aus der Umgebung informiert. Hier findet ihr zwar keine Kontaktdaten, aber den Vereinsnamen und ähnlich wie bei der zweiten Möglichkeit könnt ihr über eine einfache Suche an die erforderlichen Kontaktdaten gelangen.

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Verein eintragen und bekannt machen

Ihr seid ein Vereinsvorstand und wollt euren Verein zeigen? Ihr habt die Möglichkeit euren Verein bei uns bei Vereinsplaner kostenlos anzulegen, um euren Verein sozusagen öffentlich bekannt zu machen, aber auch um von unserem Tool zu profitieren. Über 12.000 Vereine haben das bereits gemacht. Unabhängig davon, dass euer Verein so von neuen Mitgliedern gefunden werden kann, hab ihr auch volle Funktionalität rund um Termin-, News-, Dokumenten-, Finanzen- und Mitgliederverwaltung.

In der Vereinssuche könnt ihr euren Verein entweder über die Filter- und Suchfunktion suchen – es genügt den Vereinsnamen einzugeben und auf “Vereine filtern” zu klicken – oder sofern dieser noch nicht angelegt ist, selbstständig anzulegen. Dazu registriere dich und befolge folgende Anleitung.

Dabei könnt Ihr Termine und News öffentlich zugänglich machen, um so über einen Link Informationen mit euren Mitgliedern zu teilen. Sollten die Mitglieder selbst ebenfalls einen Account bei Vereinsplaner besitzen, könnt ihr das Tool in vollem Umfang gemeinsam nutzen – mehr Infos zum Vereinsplaner.

Profil eines Vereins in der Vereinssuche von Vereinsplaner
Das Profil deines Vereins ist über einen öffentlichen Link abrufbar inkl. Termine und News – kostenlos

Rechtliche Themen zum Verein

Wer die wichtigsten rechtlichen Themen zum Verein aus einer validen Quelle haben möchte, der wird auf der Seite des Rechtsinformationssystem des Bundes fündig. Es handelt sich hierbei um einen reinen Gesetzestext, welcher aber verständlich aufbereitet wurde. Wir möchten in diesem Beitrag in alle Kürze auf die wichtigsten Inhalte dabei eingehen.

Verein

Ein Verein ist ein per Gesetz freiwilliger, auf Dauer angelegter Zusammenschluss von mindestens zwei Personen, der über Statuten organisiert ist und einen ideellen Zweck verfolgt. Der Verein darf nicht gewinntragend ausgeführt werden und das Geld darf nur im Zuge der Erfüllung des Vereinszweckes eingesetzt werden. Ein Zweigverein ist einer dem Hauptverein untergeordneter Verein (z.B. eine Sektion), aber mit eigener ZVR-Nummer. Ein Verband ist ein organisierter Zusammenschluss mehrerer Vereine mit den gleichen Interessen. Dies ist meist überregional zu sehen.

Vereinsbehörde

Die zuständige Vereinsbehörde ist lt. Gesetz die Bezirksverwaltungsbehörde im Gebiet der eigenen Gemeinde. Das kann die Bezirkshauptmannschaft, die Landespolizeidirektion I. Instanz oder in Krems/Donau und Waidhofen/Ybbs das Magistrat sein.

Informationspflicht

Das Leitungsorgan (genaue Informationen zu den Organen gibts in diesem gesonderten Beitrag) ist verpflichtet über die Mitgliederversammlung die Vereinsmitglieder über die Tätigkeiten und finanzielle Lage zu informieren. Eine Mitgliederversammlung wird in der Regel einmal im Jahr durchgeführt. Sollten mindestens 1/10 der Mitglieder eine außerordentliche Information einfordern, so hat das Leitungsorgan dieser Aufforderung binnen vier Wochen Folge zu leisten.

Haftung im Verein

Wortwörtlich ist geschrieben: “Für Verbindlichkeiten des Vereins haftet der Verein mit seinem Vermögen. Organwalter und Vereinsmitglieder haften persönlich nur dann, wenn sich dies aus anderen gesetzlichen Vorschriften oder aufgrund persönlicher rechtsgeschäftlicher Verpflichtung ergibt.” Organwalter können insbesondere schadenersatzpflichtig werden, wenn sie schuldhaft

  • Vereinsvermögen zweckwidrig verwenden,
  • Vereinsvorhaben ohne ausreichende finanzielle Sicherung in Angriff nehmen,
  • ihre Verpflichtungen betreffend das Finanz- und Rechnungswesen des Vereins missachten,
  • die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vereinsvermögen nicht rechtzeitig beantragen,
  • im Fall der Auflösung des Vereins dessen Abwicklung behindern oder vereiteln oder
  • ein Verhalten an den Tag legen, das Schadensersatzpflichten des Vereins gegenüber Mitgliedern oder Dritten auslöst.

Das Vereinshandbuch 2024 als Einstiegshilfe

Die rechtlichen Themen sind zwar die Grundlage, auf die jeder Verein aufbaut, jedoch fängt das eigentliche Vereinswesen erst damit an, den Verein mit all seinen Facetten zu erleben. Daher gibt es eine Vielzahl an weiteren Themen, die für euch im Verein wesentlich praxisnaher sind. Um neuen Vereinen den Einstieg in das Vereinswesen zu erleichtern, aber auch bestehenden Vereinen bei kniffligen Fragen zur Seite zu stehen, haben wir das Vereinshandbuch 2024 als kostenloses ePaper ins Leben gerufen.

Dieses “digitale Buch” kann sich jede Person, ob bereits in einem Verein oder nicht, selbstständig downloaden und aus den Inhalten von neun beteiligten Experten aus dem Vereinswesen profitieren. Die Inhalte reichen dabei von der Vereinsgründung, über Datenschutz im Verein bis hin zu Mitgliederagenden & Jugendförderung, Vorstandswechsel, steuerliche Themen und abschließend der Öffentlichkeitsarbeit im Verein.

Häufige Fragen zum Vereinswesen

Welche Vereine gibt es?
Es gibt viele hunderte Vereinstypen in Österreich. Zu den größten Typen zählen Fußball, Skifahren, Tennis, Musikkapellen, Chöre, Landjugenden, Naturfreunde und Alpenverein. Auch der ÖAMTC ist rechtlich gesehen ein Verein. Die Auswahl für den richtigen Verein ist als groß.
Erhalte ich als Verein automatisch abgabenrechtliche Begünstigungen?
Nein. Um abgabenrechtliche Begünstigungen zu erhalten muss der Verein gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche (kurz: begünstigte) Zwecke verfolgen. Weiters müssen diese Grundsätze in den Vereinsstatuten vollständig festgelegt sein und im Rahmen der tatsächlichen Geschäftsführung durch die Organe eingehalten werden.
Was sind gemeinnützige und mildtätige Zwecke?
Gemeinnützige Zwecke fördern die Allgemeinheit. Dies liegt dann vor, wenn das Allgemeinwohl rund um geistige, kulturelle, sittliche oder materielle Bereiche gefördert wird. Beispiele sind: Kunst, Wissenschaft, Kinder- und Jugendförderung, Naturschutz oder Sport. Mildtätig bedeutet humanitäre oder wohltätige Zwecke zu verfolgen.
Wann bin ich als Verein von der Registrierkassenpflicht ausgenommen?
Erleichterungen hinsichtlich der Registrierkassenpflicht gibt es für abgabenrechtlich begünstigte Vereine, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen und die Kriterien für die abgabenrechtliche Begünstigung erfüllen. Dies bezieht sich auf Einzelaufzeichnungs-, Belegerteilungs- und Registrierkassenpflicht.
Wann besteht für uns als Verein keine Umsatzsteuerpflicht?
Bei unentbehrlichen und entbehrlichen Hilfsbetrieben (die zur Erfüllung des Vereinszweckes beitragen) ist grundsätzlich anzunehmen, dass keine der Umsatzsteuer unterliegende unternehmerische Tätigkeit vorliegt (Liebhabereivermutung). Somit steht diesen Bereichen aber auch kein Vorsteuerabzug zu.
Wie werden Aufwandsentschädigungen für Funktionäre behandelt?
Die Aufwandsentschädigungen sind als sonstige selbständige Einkünfte bei den FunktionärInnen zu erfassen. Dabei können 75 Euro pro Monat als pauschale Betriebsausgaben abgezogen werden. Der Verein darf steuerfrei Fahrt- und Reisekosten nach den Vereinsrichtlinien auszahlen.
Wie können wir sonstige aktive Mitglieder und Helfer vergüten?
Pauschale Kostenersätze, die für die Mitarbeit im Verein festgelegt werden, führen nicht zu Einkünften, der jeweiligen Person. Werden die pauschalen Sätze jedoch überschritten, so sind die übersteigenden Beträge als sonstige Einkünfte zu versteuern. Bei einem offiziellen Dienstverhältnis im Verein gibt es keine Befreiungen nach den Vereinsrichtlinien.
Was müssen wir im Verein bei Zahlungen an Helfer beachten?
Wortwörtlich heißt es beim BMF: “Monatliche Zahlungen unter der Geringfügigkeitsgrenze für die Sozialversicherung (2020: 460,66 Euro pro Monat) lösen in der Regel keine Steuerpflicht beim Verein aus. Sozialversicherungspflicht (Unfallversicherung) kann aber unter Umständen auch in diesem Fall vorliegen.”

Mobile App und Webanwendung

Mit der kostenlosen Mitgliederapp immer und überall up-to-date sein und zusätzlich als Vorstand von der Webanwendung profitieren. Uns ist es wichtig, die Kommunikation und Organisation auf allen Ebenen bequemer und effizienter zu gestalten.

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